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Die Arbeit untersucht die Grenzen und Reichweite außerdienstlicher Verhaltenspflichten des Arbeitnehmers im deutschen und im englischen Recht und geht dabei insbesondere auf die politisch sowie rechtshistorisch und -dogmatisch bedingten Unterschiede im Umgang mit dieser Fallgruppe ein. Hierfür werden Rechtsprechung und Ansätze der Literatur beider Rechtsordnungen umfassend ausgewertet. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf die private Nutzung sozialer Medien und die damit einhergehenden Risiken, insbesondere für die Reputation des Arbeitgebers gelegt. Anhand der Gegenüberstellung der extensiv…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit untersucht die Grenzen und Reichweite außerdienstlicher Verhaltenspflichten des Arbeitnehmers im deutschen und im englischen Recht und geht dabei insbesondere auf die politisch sowie rechtshistorisch und -dogmatisch bedingten Unterschiede im Umgang mit dieser Fallgruppe ein. Hierfür werden Rechtsprechung und Ansätze der Literatur beider Rechtsordnungen umfassend ausgewertet. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf die private Nutzung sozialer Medien und die damit einhergehenden Risiken, insbesondere für die Reputation des Arbeitgebers gelegt. Anhand der Gegenüberstellung der extensiv ausgestalteten Handlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers im englischen Recht auf der einen und dem hohen Stellenwert des Arbeitnehmerschutzes im deutschen Recht auf der anderen Seite wird ein eigener Lösungsansatz für einen angemessenen Ausgleich der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen im deutschen Recht entwickelt.
Autorenporträt
Lisa-Katharina Holst studied law at the University of Tübingen from 2014 to 2018 and completed her First State Examination in June 2018. Thereafter she worked as a research assistant at the Chair for Civil Law, Commercial Law, Economic Law and Labour Law at the University of Tübingen for Professor Dr Hermann Reichold, who was also her doctorate supervisor. In summer 2019 she spent a research stay at the Institute of European and Comparative Law at the University of Oxford. In October 2020, she started her legal clerkship in the district of the Higher Regional Court of Stuttgart at the Regional Court of Tübingen. She will have completed her Second State Examination in October 2022.