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Die Ausschreibung ist ein Verwaltungsverfahren, bei dem die unmittelbare und mittelbare öffentliche Verwaltung das günstigste Angebot einholt, wobei gleiche Bedingungen für die Teilnehmer an der Ausschreibung gewährleistet werden, um einen Verwaltungsvertrag zur Förderung der Interessen der Gemeinschaft zu schließen. In den meisten Fällen zielen Verwaltungsverträge darauf ab, das öffentliche Interesse zu erfüllen, sind mit exorbitanten Klauseln ausgestattet und enthalten zwingende Klauseln. Verwaltungsverträge dürfen nicht als bloße Formalität betrachtet werden, sondern müssen von den Organen…mehr

Produktbeschreibung
Die Ausschreibung ist ein Verwaltungsverfahren, bei dem die unmittelbare und mittelbare öffentliche Verwaltung das günstigste Angebot einholt, wobei gleiche Bedingungen für die Teilnehmer an der Ausschreibung gewährleistet werden, um einen Verwaltungsvertrag zur Förderung der Interessen der Gemeinschaft zu schließen. In den meisten Fällen zielen Verwaltungsverträge darauf ab, das öffentliche Interesse zu erfüllen, sind mit exorbitanten Klauseln ausgestattet und enthalten zwingende Klauseln. Verwaltungsverträge dürfen nicht als bloße Formalität betrachtet werden, sondern müssen von den Organen der öffentlichen Verwaltung strikt eingehalten und förmlich bearbeitet werden.
Autorenporträt
Pós-doutor em direitos humanos, sociais e difusos pela Universidad de Salamanca, Espanha, doutor em direito internacional pela Universidad Autónoma de Asunción, com o título de doutorado reconhecido pela Universidade de Marília (SP), bacharel em direito pela Universidade Estadual da Paraíba. Assessor de gabinete de conselheira no TCE/PI.