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Ein Arbeitsverhältnis kann auf verschiedene Arten beendet werden. Erfolgt die Beendigung einseitig durch Kündigung des Arbeitgebers, gelten eine Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen, welche die Kündigung erschweren. Von den Arbeitsvertragsparteien wird deshalb häufig eine einvernehmliche Lösung angestrebt. Durch den Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen kann schnell Rechtsklarheit und Rechtssicherheit geschaffen werden. Jedoch können diese vertraglichen Beendigungsinstitute weit reichende sozialrechtliche Konsequenzen haben. Insbesondere in der Arbeitslosenversicherung können…mehr

Produktbeschreibung
Ein Arbeitsverhältnis kann auf verschiedene Arten beendet werden. Erfolgt die Beendigung einseitig durch Kündigung des Arbeitgebers, gelten eine Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen, welche die Kündigung erschweren. Von den Arbeitsvertragsparteien wird deshalb häufig eine einvernehmliche Lösung angestrebt. Durch den Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen kann schnell Rechtsklarheit und Rechtssicherheit geschaffen werden. Jedoch können diese vertraglichen Beendigungsinstitute weit reichende sozialrechtliche Konsequenzen haben. Insbesondere in der Arbeitslosenversicherung können diese zu unterschiedlich nachteiligen Folgen für den Arbeitnehmer führen. Das vorliegende Werk erläutert die wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen und deren für den Arbeitnehmer nachteiligen Rechtsfolgen. Anhand von Fallbeispielen werden die Problempunkte aufgezeigt und gleichzeitig Lösungsmöglichkeiten angeboten. Es richtet sich an Studierende, Lehrende und praktisch tätige des Arbeitsförderungsrechts und des Personalwesens sowie an alle Arbeitnehmer. Es soll anregen, sich mit den weit reichenden sozialrechtlichen Folgen von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen auseinanderzusetzen, sowie Hilfestellung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch diese Rechtsinstitute geben.
Autorenporträt
Studium der Sozial-, Rechts- undWirtschaftswissenschaften an der FH des Bundes,FB Arbeitsverwaltung, Mitarbeiter derBundesagentur für Arbeit von 1996 ¿ 2006,derzeit postgradualer Aufbaustudiengang¿Personalwesen und Arbeitsrecht¿ (MPA) an derFakultät für Rechtswissenschaft u. dem Lehrstuhlfür ABWL, Personalwesen und Arbeitswissenschaftder Universität Mannheim.