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Artikel 109 des Gesetzes von 2018 zur Festlegung von Straftaten und deren Strafen in Ruanda besagt, dass jede Person, die auf Wunsch des Patienten dessen Leben beendet, um das unerträgliche Leiden des Patienten aufgrund einer unheilbaren Krankheit zu lindern, eine Straftat begeht, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) Jahren geahndet wird.Mit dieser Untersuchung sollen die ruandischen Gesetzgeber aufgefordert werden, die Legalisierung der Euthanasie zu überdenken, und es sollen Vorschläge gemacht werden, wie die Euthanasie durchgeführt werden könnte,…mehr

Produktbeschreibung
Artikel 109 des Gesetzes von 2018 zur Festlegung von Straftaten und deren Strafen in Ruanda besagt, dass jede Person, die auf Wunsch des Patienten dessen Leben beendet, um das unerträgliche Leiden des Patienten aufgrund einer unheilbaren Krankheit zu lindern, eine Straftat begeht, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) Jahren geahndet wird.Mit dieser Untersuchung sollen die ruandischen Gesetzgeber aufgefordert werden, die Legalisierung der Euthanasie zu überdenken, und es sollen Vorschläge gemacht werden, wie die Euthanasie durchgeführt werden könnte, sobald sie legal ist. Wie in vielen anderen Ländern gibt es auch in Ruanda viele Patienten, die mit unheilbaren Krankheiten und großen Schmerzen zu kämpfen haben und deren einziger Wunsch es ist, ihr Leben zu beenden, weil sie bereits wissen, dass sie irgendwann sterben werden, und sie nicht bis zum natürlichen Tod weiter leiden wollen. Leider erlauben es die Gesetze, die wir heute in Ruanda haben, nicht, solche Menschen von ihrem unzumutbaren Leiden zu befreien, und es gibt keinen Grund, den die Gesetzgeber angeben, warum sie diese Menschen weiter leiden lassen.
Autorenporträt
Ich habe einen Bachelor-Abschluss in Rechtswissenschaften von der Universität Ruanda und ein Diplom in Rechtspraxis vom Institut für Rechtspraxis und Entwicklung. Derzeit studiere ich Wirtschaftsrecht an der Universität von Ruanda.