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Der Titel des Sammelbandes greift auf die römisch-rechtliche Definition des Begriffes »Recht« bei Celsus zurück: »Ius est ars boni et aequi« (Celsus, L. 1, De iustitia et iure). Der Sammelband enthält eine repräsentative Auswahl der nicht in Monographien publizierten wissenschaftlichen Veröffentlichungen Bruno Primetshofers (seit 1983 Ordinarius für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien), herausgegeben von seinen Schülern Josef Kremsmair und Helmuth Pree aus Anlaß der Emeritierung zum Ende des Sommersemesters 1997.
Der Sammelband ist Frucht eines
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Produktbeschreibung
Der Titel des Sammelbandes greift auf die römisch-rechtliche Definition des Begriffes »Recht« bei Celsus zurück: »Ius est ars boni et aequi« (Celsus, L. 1, De iustitia et iure). Der Sammelband enthält eine repräsentative Auswahl der nicht in Monographien publizierten wissenschaftlichen Veröffentlichungen Bruno Primetshofers (seit 1983 Ordinarius für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien), herausgegeben von seinen Schülern Josef Kremsmair und Helmuth Pree aus Anlaß der Emeritierung zum Ende des Sommersemesters 1997.

Der Sammelband ist Frucht eines ertragreichen Forscherlebens mit zahlreichen Beiträgen richtungweisender Art und bleibender Bedeutung. Die sechs Abschnitte stehen für die Hauptforschungsgebiete Primetshofers. Zu den Forschungsfeldern, auf denen sich Primetshofer seit vielen Jahren international profiliert hat, zählen unter anderem das Ordensrecht und das Eherecht. Die staatskirchenrechtlichen Beiträge sind verschiedenen Spezialfragen vorwiegend des österreichischen Staatskirchenrechts gewidmet.

Der Redemptorist Bruno Primetshofer, Jahrgang 1929, ist neben seiner universitären Tätigkeit in besonderer Weise der kirchlichen Rechtspraxis verbunden geblieben: als Angehöriger zahlreicher kirchlicher Gremien und als begehrter Gutachter und Ratgeber vieler Bischöfe und Ordensoberer. Das Schaffen Primetshofers ist daher gleichermaßen in der akademischen Welt wie in der kirchlichen Rechtspraxis anerkannt.

Der Sammelband verkörpert eine Würdigung des wissenschaftlichen Werkes Bruno Primetshofers und seiner Person als akademischer Forscher und Lehrer im Bereich des kanonischen Rechts, der kirchlichen Rechtsgeschichte und des Staatskirchenrechts. Er enthält überdies ein vollständiges Verzeichnis der wissenschaftlichen Veröffentlichungen des Gelehrten. Der Band erweist sich als Fundgrube mit vielen kirchenrechtlichen und rechtsgeschichtlichen Kostbarkeiten und ist daher von Interesse für den Kanonisten, Rechtshistoriker und Staatskirchenrechtler. Aufgrund der klaren Darstellung und Sprache kann das Buch auch einem weiteren interessierten Leserkreis nachhaltigst empfohlen werden.