Die bayerischen Bischöfe beauftragten die Bayerische Regional-KODA ein einheitliches, regionales und eigenständiges kirchliches Arbeitsvertragsrecht für den Bereich der bayerischen (Erz-)Diözesen zu schaffen, das mit den Arbeitsvertragsregelungen der Angestellten/Arbeiter des Öffentlichen Dienstes vergleichbar ist, jedoch kirchenspezifische Gründe einarbeitet.