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>Zum WerkKommentiert wird das grundlegend veränderte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Dabei werden alle relevanten Fragen des Fremdpersonaleinsatzes im Unternehmen angesprochen. Fehler beim Outsourcing sind nach der Reform viel risikobehafteter als früher. Die Kommentierung ist praxisorientiert, und doch wissenschaftlich fundiert. Dahinter stehen mehr als 25 Jahre Erfahrung mit dem Recht des Fremdpersonaleinsatzes.>Vorteile auf einen BlickErläuterung der Abgrenzung von Werk-, Dienst- und Arbeitnehmerüberlassungsverträgen unter Berücksichtigung des neuen § 611a BGBErmittlung der…mehr

Produktbeschreibung
>Zum WerkKommentiert wird das grundlegend veränderte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Dabei werden alle relevanten Fragen des Fremdpersonaleinsatzes im Unternehmen angesprochen. Fehler beim Outsourcing sind nach der Reform viel risikobehafteter als früher. Die Kommentierung ist praxisorientiert, und doch wissenschaftlich fundiert. Dahinter stehen mehr als 25 Jahre Erfahrung mit dem Recht des Fremdpersonaleinsatzes.>Vorteile auf einen BlickErläuterung der Abgrenzung von Werk-, Dienst- und Arbeitnehmerüberlassungsverträgen unter Berücksichtigung des neuen § 611a BGBErmittlung der Höchstüberlassungsdauer im Einzelfall mit der Anrechnung von UnterbrechungszeitenGleichbehandlungsgebot mit und ohne TarifregelungUmsetzung der neuen Offenlegungspflichten für legale Überlassung>Zur NeuauflageDer Gesetzgeber hat weitere Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes umgesetzt, u.a.Gesetz gegen illegale Beschäftigung und SozialleistungsmissbrauchFachkräfteeinwanderungsgesetzGesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das KurzarbeitergeldDarüber hinaus vertieft die Neuauflage die Folgen des verschärften Fremdpersonaleinsatzes im Hinblick auf die wieder eingeführte Höchstüberlassungsdauer.Ebenso werden die Konsequenzen aus dem Wegfall der Vorratserlaubnis bei der Absicherung zweifelhafter Werkverträge vertieft.Zudem stellt sich der Kommentar Themen der Gleichbehandlung und tariflicher Belange. Hierzu werden umfassend die neuen fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit einbezogen.>ZielgruppeFür Anwaltschaft, Syndizi, Betriebsratsmitglieder, Verbände und Justiz.