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Alle Probleme der Arbeitnehmerüberlassung lösen Sie mit diesem neuen Kommentar: Die neuen Befristungsregelungen und das Gebot zur Gleichbehandlung von Stammbelegschaft und Leiharbeitnehmern, alle Fragen im Zusammenhang mit legalem und illegalem Fremdfirmeneinsatz und vermuteter Arbeitsvermittlung sowie die Abgrenzung von legaler und illegaler Arbeitnehmerüberlassung.
Topaktuell mit den Hartz-Reformen
Der neue Kommentar
Das Werk erläutert das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz umfassend, praxisorientiert und auf dem aktuellen Gesetzesstand nach den sog. Hartz-Reformen. Kommentiert sind
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Produktbeschreibung
Alle Probleme der Arbeitnehmerüberlassung lösen Sie mit diesem neuen Kommentar: Die neuen Befristungsregelungen und das Gebot zur Gleichbehandlung von Stammbelegschaft und Leiharbeitnehmern, alle Fragen im Zusammenhang mit legalem und illegalem Fremdfirmeneinsatz und vermuteter Arbeitsvermittlung sowie die Abgrenzung von legaler und illegaler Arbeitnehmerüberlassung.

Topaktuell mit den Hartz-Reformen
Der neue Kommentar
Das Werk erläutert das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz umfassend, praxisorientiert und auf dem aktuellen Gesetzesstand nach den sog. Hartz-Reformen. Kommentiert sind insbesondere
- die neuen Befristungsregelungen und das Gebot zur Gleichbehandlung von Stammbelegschaft und Leiharbeitnehmern (u.a. Equal-pay-Grundsatz)
- legaler und illegaler Fremdfirmeneinsatz
- Scheinwerkverträge
- die anstehenden Tarifregelungen und der veränderte Bestandsschutz
- Inpflichtnahme des Entleihers bei Gesetzesverstößen des Verleihers
- die aktuellen Fragen der vermuteten Arbeitsvermittlung
- betriebsverfassungsrechtliche Aspekte

Die einschlägige Rechtsprechung ist umfassend dokumentiert. Ein Formularteil sowie ein Fundstellenverzeichnis runden die Kommentierung ab.

'(...) verknüpft der 'Thüsing' in hervorragender Weise wissenschaftliche Gründlichkeit mit leichter Verwendung für die Praxis; zwei Zielvorgaben, die im juristischen Fachschrifttum nicht immer idealer Weise gekoppelt werden können. Für die anspruchsvolle Beratungspraxis, die das komplizierte Wechselspiel zwischen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates berücksichtigen muß, ist der Thüsing eine wertvolle Hilfe.'
Rechtsanwalt Falk, in: Arbeitgeberverband Stade, 8.3.2005, zur 1. Auflage

Expertenmeinung von Rechtsanwalt Hansjörg Berrisch , zur 1. Auflage:
Das Recht der Arbeitnehmerüberlassung wurde durch die 'Hartz-Reform' mit Wirkung zum 01.01.2003, teilweise zum 01.01.2004, grundlegend geändert. So wurde das besondere Befristungsverbot (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a.F.), das Verbot der wiederholten Kündigung und Neueinstellung (§ 3 Abs. 1 Nr.4 a.F.), das Synchronisationsverbot (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 a.F.) sowie die Begrenzung der Höchstüberlassungsdauer (§ 3 Abs. 1 Nr. 6 a.F.) gestrichen. Im Gegenzug wurde in § 3 Abs. 1 Nr. 3 n.F. der Grundsatz eingeführt, dass Leiharbeitnehmer Anspruch auf Gleichstellung mit den Arbeitnehmern des Entleihers hinsichtlich der wesentlichen Arbeitsbedingungen haben, einschließlich des Arbeitsentgelts (sog. equal pay). Eine Abweichung vom Grundsatz des equal pay ist lediglich im Geltungsbereich eines Tarifvertrags der Zeitarbeitsbranche möglich. Diese Neuregelung hat dazu geführt, dass inzwischen fünf für das Bundesgebiet geltende Tarifverträge der Zeitarbeitsbranche existieren. Der von Thüsing herausgegebene Kommentar zum AÜG ist eine an der Praxis orientierte Darstellung des aktuellen Gesetzesstandes, wobei der Schwerpunkt bei den einschneidenden Veränderungen des Rechts der Arbeitnehmerüberlassung liegt. Die einzelnen Vorschriften werden praxisorientiert anhand der vorliegenden aktuellen Rechtsprechung erläutert. Hinweise auf Meinungen im Schrifttum sind an den erforderlichen Stellen eingearbeitet. Erwähnt werden soll beispielhaft die Kommentierung zum bereits oben erwähnten Grundsatz des equil pay in § 3 und § 9. So wird in den Erläuterungen zu § 9 (Rn. 22) auf die Auffassungen im Schrifttum verwiesen, die in § 3 Abs. 1 Nr. 3 einen verfassungsrechtlich bedenklichen starken gesetzlichen Zwang für einen Flächentarifvertrag sehen. Das Bundesverfassungsgericht ist mit dieser Frage konfrontiert worden und hat durch Beschluss vom 29.12.2004 entschieden, dass die Vorschriften der § 3 Abs. 1 Nr. 3, § 9 Nr. 2 und § 10 AÜG verfassungsgemäß sind (NZA 2005, 153 ff.). Die Erläuterungen werden ergänzt durch einen Formularteil sowie ein Entscheidungsregister. Rechtsprechung und Literatur befinden sich auf dem Stand 01.07.2004. Der Kommentar bietet eine praxisorientierte, komprimierte Darstellung des Rechts der Arbeitnehmerüberlassung, welches aufgrund der oben dargestellten einschneidenden Änderungen in der Praxis zunehmend an Bedeutung gewinnen wird. Die Anschaffung des Kommentars ist für jeden, der sich mit dem Recht der Arbeitnehmerüberlassung auseinander zu setzen hat, uneingeschränkt zu empfehlen.
Autorenporträt
Prof. Dr. Jörn-Axel Kämmerer, Hamburg, Prof. Dr. Hans Kudlich, Erlangen-Nürnberg, Rechtsanwältin Dr. Anja Mengel, Berlin, Oberregierungsrätin Maren Pelzner, Bonn, Prof. Dr. Gregor Thüsing, Bonn, und Prof. Dr. Bernd Waas, Hagen.