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Der Arbeitnehmerbegriff ist einer der zentralen Begriffe im Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht als Schutzrecht der Arbeitnehmer wirkt grundsätzlich nur zugunsten der Arbeitnehmer. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern erbringen Selbständige ihre Leistungen unabhängig. Wird eine Person vorgeblich als Selbständiger behandelt, ist sie aber rechtlich als Arbeitnehmer zu beurteilen, dann spricht man von Scheinselbständigkeit. Die Kriterien, nach denen bestimmt wird, wer Arbeitnehmer ist, haben sich im Laufe der Zeit geändert. Wesentliches Merkmal zur Bestimmung der Arbeitnehmereigenschaft soll die persönliche…mehr

Produktbeschreibung
Der Arbeitnehmerbegriff ist einer der zentralen Begriffe im Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht als Schutzrecht der Arbeitnehmer wirkt grundsätzlich nur zugunsten der Arbeitnehmer. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern erbringen Selbständige ihre Leistungen unabhängig. Wird eine Person vorgeblich als Selbständiger behandelt, ist sie aber rechtlich als Arbeitnehmer zu beurteilen, dann spricht man von Scheinselbständigkeit. Die Kriterien, nach denen bestimmt wird, wer Arbeitnehmer ist, haben sich im Laufe der Zeit geändert. Wesentliches Merkmal zur Bestimmung der Arbeitnehmereigenschaft soll die persönliche Abhängigkeit sein. Der Arbeitnehmer- bzw. Beschäftigtenbegriff im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht soll unterschiedlich ausgefüllt sein; jedes Rechtsgebiet betont dabei seine Eigenständigkeit, obwohl Arbeitnehmer vom Grundsatz her ist, wer in abhängiger Tätigkeit gegen Lohn seine Leistung erbringt.
Autorenporträt
Bernd Hesse studierte Jura an der Freien Universität Berlin, wo er später bei Prof. Adomeit an einem Lehrstuhl für Arbeits- und Zivilrecht arbeitete und promovierte. Sodann studierte er Kulturwissenschaften an der Europa-Universität Frankfurt (Oder) und promovierte auch zum Dr. phil. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und als Rechtsanwalt tätig.