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Zum 1.9.2009 wird in bisher kaum dagewesenen Ausmaß eine große Vielzahl an Gesetzesänderungen in Kraft treten - dies bedeutet extreme Veränderungen für das RVG und alle mit diesem korrespondierenden Gesetze.
Am umfangreichsten sind die Neuregelungen des FGG-Reformgesetzes. Hierdurch wird v.a. das familienrechtliche Verfahren eine völlig neue Struktur erhalten. Das Rechtsmittelsystem in Familiensachen wird sich gravierend ändern. Mit dem neuen FamGKG werden zukünftig alle Gegenstandswerte in familienrechtlichen Verfahren neu geregelt. Diese Werte gelten dann nach § 23 Abs. 1 RVG auch für die…mehr

Produktbeschreibung
Zum 1.9.2009 wird in bisher kaum dagewesenen Ausmaß eine große Vielzahl an Gesetzesänderungen in Kraft treten - dies bedeutet extreme Veränderungen für das RVG und alle mit diesem korrespondierenden Gesetze.

Am umfangreichsten sind die Neuregelungen des FGG-Reformgesetzes. Hierdurch wird v.a. das familienrechtliche Verfahren eine völlig neue Struktur erhalten. Das Rechtsmittelsystem in Familiensachen wird sich gravierend ändern. Mit dem neuen FamGKG werden zukünftig alle Gegenstandswerte in familienrechtlichen Verfahren neu geregelt. Diese Werte gelten dann nach § 23 Abs. 1 RVG auch für die Anwaltsgebühren.

Aber nicht nur Änderungen in Familiensachen werden zu beachten sein.

In Kürze wird zudem der neue § 15a RVG in Kraft treten (Gesetz zur Modernisierung des anwaltlichen und notariellen Berufsrechts), den der Rechtsausschuss des Bundestages bereits verabschiedet hat. Damit wird die gesamte Rechtsprechung zur Anrechnung der Geschäftsgebühr, die auf die Entscheidung des BGH vom 22.1.2008 zurückgeht, mit einem Federstrich der Vergangenheit angehören. Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren wird dann nur noch in Betracht kommen, wenn der Erstattungsschuldner die Geschäftsgebühr gezahlt hat oder diese anderweitig gegen ihn tituliert worden ist. Bedeutung wird diese Norm mangels Übergangsrechts auch für Altfälle haben.

Bereits seit Dezember 2008 waren schon Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung sowie des Wehrrechtsänderungsgesetz eingetreten.

Die aktuelle Neuauflage des bewährten Kommentars überzeugt durch eine straffe, in allen Vorschriften beibehaltene klare Gliederung und ermöglicht so einen schnellen Zugriff auf die jeweils aufgeworfene Fallkonstellation. Zahlreiche Berechnungsbeispiele und ABC-Listen erhöhen das Verständnis und die Praxistauglichkeit.

Im Anhang sind hilfreiche Gebührentabellen, Streitwertkataloge u.ä. aufgenommen, so dass Sie mit diesem Werk alle wichtigen Arbeitsmittel auf einen Schlag zur Hand haben. Zudem ist eine Kommentierung der Abrechnungsgrundsätze für Verkehrsunfallregulierungen sowie des Abkommens für Aktenauszüge enthalten.

Besonders praktisch: Die Autoren geben umfangreiche Praxishinweise, wie in bestimmten Konstellationen, z.B. bei Anrechnungen, zu verfahren ist und wie der Anwalt seine Gebühren optimieren kann. Wichtige gerichtliche Vorschriften u.a. des GKG, des FamGKG, der ZPO und der KostO zum Gegenstandswert werden erläutert und unterstreichen so den praktischen Nutzen des Kommentars.
Autorenporträt
Die beiden Herausgeber sind ausgewiesene Spezialisten des Gebührenrechts:

Rechtsanwalt Norbert Schneider hat bereits zahlreiche Werke zum RVG veröffentlicht, u.a. "Fälle und Lösungen zum RVG" beide aus dem Deutschen Anwaltverlag. Er ist Mitherausgeber der "AGS - Zeitschrift für das gesamte Gebührenrecht und Anwaltsmanagement". Er gibt sein Know-how in etlichen Praktikerseminaren weiter. Zudem ist er Mitglied des DAV-Ausschusses "RVG und Gerichtskosten".

Richter am OLG Hans-Joachim Wolf ist Autor einer Vielzahl von Büchern im Bereich des Kosten- und Gebührenrechts. Er ist Lehrbeauftragter an der Universität Bonn.