15,95 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 1-2 Wochen
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel (Fakultät Soziale Arbeit), Veranstaltung: Erziehung und Bildung, Sprache: Deutsch, Abstract: Kein Terminus zieht sich durch die historischen sowie gegenwärtigen Diskussionenüber Erziehung, Pädagogik und ähnlichen Feldern wie der Begriff Autorität und wirddabei zugleich so sehr kontrovers verwendet. Die alten Römer unterschieden zwischenauctoritas und potestas, also zwischen Autorität und Macht. J. J. Rousseau…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel (Fakultät Soziale Arbeit), Veranstaltung: Erziehung und Bildung, Sprache: Deutsch, Abstract: Kein Terminus zieht sich durch die historischen sowie gegenwärtigen Diskussionenüber Erziehung, Pädagogik und ähnlichen Feldern wie der Begriff Autorität und wirddabei zugleich so sehr kontrovers verwendet. Die alten Römer unterschieden zwischenauctoritas und potestas, also zwischen Autorität und Macht. J. J. Rousseau postulierte1762 für eine bestimmte Entwicklungsphase des Kindes die freie Entfaltung ohneZwänge und regulierende Eingriffe der Erwachsenen. Mit der aufkommendenPädagogik vom Kinde aus, welche Rousseaus Ideen aufnahmen, eigen interpretiertenund umzusetzen versuchten, entstand in den 20er-Jahren des 20. Jahrhundert dieInternatsschule Summerhill in England, die auf das private und individuelle Glück derKinder, Lust- und Triebbejahung, auch der sexuelle Triebbejahung und auf jeglichenVerzicht von Zwang und Macht seitens der Erwachsenen zielte. Für die BRDentflammte in den späten 60er und den 70er-Jahren Fragen über Autorität und autoritäreStrukturen erneut, die ihren Ursprung in den Studentenbewegungen der 68er-Jahrefanden.Antworten auf diese Fragen scheinen heute, neben anderen, die damalige und immernoch gültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 29.07.1968, dass einKind ebenfalls Träger von Grundrechten ist. Sowie "ein ausgebautes, differenziertesfachlich strukturiertes System von Erziehungshilfen" im Kontext der Entwicklungeiner lebensweltorientierten Sozialen Arbeit nach dem achten Jugendbericht 19906 oderdie Tendenz hin zu demokratischeren Erziehungspraktiken. [...]