Ruhestörende und regelmäßig auftretende Massenansammlungen sind ein Phänomen, das seit einigen Jahren die abendliche und auch nächtliche Freizeitgestaltung in einigen deutschen Großstädten mitprägt. Bisweilen finden sich hunderte bis tausende Menschen ohne besonderen Anlass und ohne, dass es einen Veranstalter gäbe, im öffentlichen Raum zusammen, um gemeinsam bis tief in die Nacht zu reden, zu lachen und häufig auch Alkohol zu konsumieren. Zwangsläufig kommt es hierbei zu Konflikten mit den Anwohnern dieser Orte. Bislang haben es Ordnungsbehörden wie auch Gerichte überwiegend abgelehnt, gegen…mehr
Ruhestörende und regelmäßig auftretende Massenansammlungen sind ein Phänomen, das seit einigen Jahren die abendliche und auch nächtliche Freizeitgestaltung in einigen deutschen Großstädten mitprägt. Bisweilen finden sich hunderte bis tausende Menschen ohne besonderen Anlass und ohne, dass es einen Veranstalter gäbe, im öffentlichen Raum zusammen, um gemeinsam bis tief in die Nacht zu reden, zu lachen und häufig auch Alkohol zu konsumieren. Zwangsläufig kommt es hierbei zu Konflikten mit den Anwohnern dieser Orte. Bislang haben es Ordnungsbehörden wie auch Gerichte überwiegend abgelehnt, gegen entsprechende Ansammlungen in Gänze vorzugehen. Der einzelne Ansammlungsteilnehmer könne aus Rechtsgründen nicht als Verantwortlicher herangezogen werden. Gegenstand der Arbeit ist es, diesen Standpunkt auf Grundlage des geltenden Polizei- und Ordnungsrechts zu widerlegen und den Konflikt unter besonderer Bezugnahme auf ein Verweil- sowie ein Alkoholkonsumverbot einer schonenden Lösung zuzuführen.
Thomas Jaschke; 2009 bis 2012 Studium der Verwaltungswissenschaften in Köln; 2012 Laufbahnprüfung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst; zwischen 2009 und 2023 Kommunalbeamter in Köln; 2012 bis 2017 Studium der Rechtswissenschaften in Köln; 2017 Erstes Juristisches Examen; 2023 Zweites Juristisches Examen; seit Mai 2023 Richter in der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Inhaltsangabe
Einführung in die Problematik und Gang der Untersuchung Einführung in die Problematik ruhestörender Massenansammlungen - Die zu untersuchenden Fragen - Gang der Untersuchung
1. Die Grundvoraussetzungen gefahrenabwehrrechtlicher Maßnahmen gegen ansammlungsbedingte Ruhestörungen Vorliegen einer Gefahr durch Massenansammlungen und die damit verbundenen Ruhestörungen? - Die Adressatenbestimmung bezüglich ansammlungsbedingter Ruhestörungen
2. Die gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen gegen ansammlungsbedingte RuhestörungenPrinzipielle Anwendbarkeit des Gefahrenabwehrrechts? - Abstrakt-generelle Maßnahmen in Gestalt von ordnungsbehördlichen Verordnungen - Konkret-individuelle bzw. konkret-generelle Maßnahmen - Abstrakte sowie konkrete Maßnahmen des Gefahrenabwehrrechts zur Bekämpfung nächtlicher Ruhestörungen
3. Der Anspruch auf ein ordnungsbehördliches Einschreiten gegen ansammlungsbedingte Ruhestörungen Die verfassungsrechtlichen Grundlagen staatlicher Schutzpflichten - Die objektive Pflicht zum Einschreiten bzw. die Reichweite des ordnungsbehördlichen Ermessens - Die Grundlagen eines Anspruchs auf ordnungsbehördliches Einschreiten - Die Voraussetzungen eines Anspruchs auf ordnungsbehördliches Einschreiten - Die (gerichtliche) Durchsetzung eines Anspruchs auf ordnungsbehördliches Einschreiten
Einführung in die Problematik und Gang der Untersuchung Einführung in die Problematik ruhestörender Massenansammlungen - Die zu untersuchenden Fragen - Gang der Untersuchung
1. Die Grundvoraussetzungen gefahrenabwehrrechtlicher Maßnahmen gegen ansammlungsbedingte Ruhestörungen Vorliegen einer Gefahr durch Massenansammlungen und die damit verbundenen Ruhestörungen? - Die Adressatenbestimmung bezüglich ansammlungsbedingter Ruhestörungen
2. Die gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen gegen ansammlungsbedingte RuhestörungenPrinzipielle Anwendbarkeit des Gefahrenabwehrrechts? - Abstrakt-generelle Maßnahmen in Gestalt von ordnungsbehördlichen Verordnungen - Konkret-individuelle bzw. konkret-generelle Maßnahmen - Abstrakte sowie konkrete Maßnahmen des Gefahrenabwehrrechts zur Bekämpfung nächtlicher Ruhestörungen
3. Der Anspruch auf ein ordnungsbehördliches Einschreiten gegen ansammlungsbedingte Ruhestörungen Die verfassungsrechtlichen Grundlagen staatlicher Schutzpflichten - Die objektive Pflicht zum Einschreiten bzw. die Reichweite des ordnungsbehördlichen Ermessens - Die Grundlagen eines Anspruchs auf ordnungsbehördliches Einschreiten - Die Voraussetzungen eines Anspruchs auf ordnungsbehördliches Einschreiten - Die (gerichtliche) Durchsetzung eines Anspruchs auf ordnungsbehördliches Einschreiten
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
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