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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: keine, , Sprache: Deutsch, Abstract: Ein bedeutsames Ziel der Europäischen Union ist die Schaffung eines gemeinsamenBinnenmarktes. Hierbei ist die Schaffung eines integrierten Marktes innerhalb der Europäischen Union nicht als zeitlich begrenzte Aufgabe, sondern vielmehr als ein kontinuierlicher Prozess zu verstehen. Um eine einwandfreie Funktionalität des Binnenmarktes zu gewährleisten, wird die Europäische Binnenmarktpolitik regelmäßig auf Aktualität kontrolliert und gegebenenfalls…mehr

Produktbeschreibung
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: keine, , Sprache: Deutsch, Abstract: Ein bedeutsames Ziel der Europäischen Union ist die Schaffung eines gemeinsamenBinnenmarktes. Hierbei ist die Schaffung eines integrierten Marktes innerhalb der Europäischen Union nicht als zeitlich begrenzte Aufgabe, sondern vielmehr als ein kontinuierlicher Prozess zu verstehen. Um eine einwandfreie Funktionalität des Binnenmarktes zu gewährleisten, wird die Europäische Binnenmarktpolitik regelmäßig auf Aktualität kontrolliert und gegebenenfalls werden wettbewerbsbeschränkende Vorschriften beseitigt. Ein gemeinsamer Binnenmarkt soll grundsätzlich durch die vier Grundfreiheiten (auch als Marktfreiheiten bezeichnet) realisiert werden. Hierzu zählen der freie Warenverkehr (Art. 23 ff. EGV), die Freizügigkeit (Art. 39 ff. EGV), der freie Dienstleistungsverkehr (Art. 49 ff. EGV) sowie der freie Kapital- und Zahlungsverkehr (Art. 55 ff. EGV) innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.Die Grundfreiheit der Freizügigkeit beinhaltet sowohl die Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 EGV) als auch die Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EGV), die eine herausragende Bedeutung für die einwandfreie Funktionalität des Binnenmarktes haben. Um Handelshemmnisse kontinuierlich zueliminieren, wurde insbesondere der Grundsatz der Niederlassungsfreiheit durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes konkretisiert und fortentwickelt.Laut der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes bezüglich der Niederlassungsfreiheit sind die Mitgliedstaaten jetzt verpflichtet, die Rechtsformen und damit auch die Haftungsbeschränkungen von ausländischen Gesellschaften, die ihren Verwaltungssitz in ihr Hoheitsgebiet verlegen, anzuerkennen.Aufgrund des Urteils erfolgt nicht nur ein Wettbewerb um die optimale Rechtsform innerhalb der Europäischen Union, sondern auch ein Steuerwettbewerb um den attraktivsten Standort. Die Besteuerung stellt einen wesentlichen Einflussfaktor auf die Standortentscheidung von Unternehmen dar. Steuern beeinflussen nicht nur unternehmerische Entscheidungen, sondern auch die Wettbewerbsposition von Unternehmen. Staaten versuchen grundsätzlich, durch eine vorteilhafte Steuerpolitik Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen zu nehmen und versuchen, Unternehmen zu bewegen, sich in ihrem Staatsgebiet niederzulassen.[...]