Analyse der Kriminalisierung von Homotransphobie nach der propagierten Änderung

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In der Direkten Aktion für Verfassungswidrigkeit durch Unterlassung (ADO) Nr. 26/DF erkannte das Bundesgericht (STF) die gesetzgeberische Verzögerung bei der Umsetzung der Mandate zur Kriminalisierung von Homotransphobie an. Bei dieser Gelegenheit entwickelte der STF einen Begriff von Rassismus, der Vorurteile und Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung, des Geschlechts usw. einschließt. Der Gerichtshof entschied, dass das Gesetz 7.716/1989 bis zum Erlass eines spezifischen normativen Akts gilt. Dies wurde jedoch durch das Gesetz Nr. 14.532/2023 geändert, um ras...