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Claus Arndt hat als langjähriger Bundestagsabgeordneter und über die Parteigrenzen hinweg als anerkannter Staatsrechtslehrer die Entwicklung der deutschen Nachkriegsdemokratie mitgeprägt. Den vier bereits veröffentlichten Bänden mit ausgewählten Reden und Schriften folgt nun ein fünfter, ergänzt um einen Anhang mit Beiträgen prominenter Kollegen und politischer Weggefährten.

Produktbeschreibung
Claus Arndt hat als langjähriger Bundestagsabgeordneter und über die Parteigrenzen hinweg als anerkannter Staatsrechtslehrer die Entwicklung der deutschen Nachkriegsdemokratie mitgeprägt. Den vier bereits veröffentlichten Bänden mit ausgewählten Reden und Schriften folgt nun ein fünfter, ergänzt um einen Anhang mit Beiträgen prominenter Kollegen und politischer Weggefährten.
Rezensionen

Süddeutsche Zeitung - Rezension
Süddeutsche Zeitung | Besprechung von 26.11.2007

Kämpfer für den Rechtsstaat
Die Reden und Schriften des SPD-Politikers Claus Arndt
Claus Arndt ist der lebende Beweis dafür, dass man kein vordergründiger Populist sein muss, um als Politiker erfolgreich zu wirken, und dass es möglich ist, Verfassungsgrundsätze und andere rechtliche Maßstäbe auch in schwierigen Konstellationen zur Geltung zu bringen, wenn eine starke Persönlichkeit sich dafür engagiert. Arndt, der sowohl Beamter wie Parlamentarier, Hochschullehrer wie Publizist war, hat in allen diesen Funktionen für die konkrete Verwirklichung von Rechtsstaat und Demokratie gekämpft – mit großem persönlichen Einsatz, aber ohne überzogenen Ehrgeiz und ohne Machtversessenheit. Er hat seine Aktivitäten immer schriftstellerisch begleitet, vieles dokumentiert und juristisch wie politisch kommentiert. In diesem Jahr wurde er achtzig Jahre alt – ein guter Anlass, seine gesammelten Schriften und Reden zur Hand zu nehmen.
Diese Sammlung ist eine Fundgrube zeitgeschichtlich interessanter Beiträge zur Verfassungs- und Rechtspolitik im weitesten Sinne. Die fünf Bände und die Bibliographie in Band 6 umfassen ein breites Themenspektrum: Aufsätze zur Staatsorganisation, zu den Grund- und Menschenrechten, zu innerdeutscher Politik und auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik, zur inneren Sicherheit, zur Justizpolitik, zum Verwaltungsrecht und zu den Parteischiedsgerichten.
Sein großes Thema als SPD-Bundestagsabgeordneter (1968-1972 und 1974- 1976) war die juristische Absicherung der Ostpolitik der sozialliberalen Koalition; dazu finden sich tiefschürfende Beiträge, die seine Gesamtdarstellung „Die Verträge von Moskau und Warschau” (1973, 2. Auflage 1983) ergänzen, manchmal aber auch Anekdoten wie die Beschreibung von Widrigkeiten beim Sammeln der nötigen Ausschussmehrheit – so musste ein Abgeordneter, der am Vorabend zu lange gefeiert hatte, in dramatischer Aktion herbeigeholt werden.
In der „Jungfernrede”, die der Abgeordnete Arndt im Februar 1969 im Bonner Plenarsaal hielt, und die im zweiten Band der Reihe abgedruckt ist, wird der Debattenstil dieses nachdenklichen, sachbezogen argumentierenden Volksvertreters deutlich. Er spricht über das vierte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht – und nutzt die scheinbar trockene Materie zu einem Grundsatzreferat über die verfassungsmäßige Rolle dieses obersten Gerichts, dabei entschieden in der Kritik an der Oppositionsmeinung, die Karlsruher Richter regierten ständig – mit „zerstörerischem Eifer” – in die Arbeit des Bundestages hinein. Dem Abgeordneten Hans Dichgans (CDU), der dies gesagt hatte, hält er vor, er verkenne „in erschreckendem Maße den Charakter des Grundgesetzes”, und betont, dass auch die Mehrheit des Parlaments rechtliche – vom Verfassungsgericht festgestellte – Schranken zu beachten habe.
Recht lebhaft ging es auch zu, als der Bundestag im Jahre 1971 über die neuen, schlichteren „Amtsbezeichnungen” der Richter debattierte, mit denen diese von den Beamtentiteln abgesetzt wurden. Die nicht immer geistreichen Zwischenrufe der Reformgegner sind (in Band 3) mit abgedruckt. Aber wirklich hart und stillos wurde gefochten, als Arndt 1975 zu dem Bericht des Guilleaume-Untersuchungsausschusses sprach (Band 4) – er steht im Feuer, referiert penibel über Details der Spionageaffäre und setzt die Prinzipien des Rechtsstaats gegen Eigenmächtigkeiten eines Geheimdienstes, während die Gegenseite fanatisch nach parteipolitisch ausmünzbaren Schwächen sucht.
Anlass zu vielen Veröffentlichungen fand Claus Arndt auch durch seine Beschäftigung mit Themen der inneren Sicherheit, insbesondere der Notstandsverfassung, den Verfassungsfragen des Bundeswehreinsatzes und der Kontrolle der Nachrichtendienste. Arndt kämpfte vehement, aber letztlich erfolglos gegen die extensive Auslegung des Grundgesetzes, die den Einsatz im Ausland erlaubt, und er setzte sich nachdrücklich für eine strenge Kontrolle der geheimen Dienste ein. Später hatte er Gelegenheit, als Mitglied der G-10-Kommission selbst aktiv an dieser Kontrolle teilzunehmen. Jahrelang konnte er in die Sammlungen der Nachrichtendienste schauen, Abhörgenehmigungen erteilen oder ablehnen und Beschwerden nachgehen – er hat auch darüber mehrfach gründlich und nachvollziehbar berichtet und die Gerichtsentscheidungen zur Telekommunikationsüberwachung in Fachaufsätzen besprochen. Auf solche Arbeiten wird man noch lange zurückgreifen. HANS PETER BULL
CLAUS ARNDT: Amt und Mandat. Ausgewählte Reden und Schriften. Band 1, 1989. 368 S., 56 Euro. Band 2, 1991. 214 S., 34 Euro. Band 3, 1996. 265 S., 42 Euro. Band 4, 2000. 206 S., 40 Euro. Band 5, 2004. 133 S., 36 Euro; Band 6 (Bibliographie, hrsg. v. Thomas Keidel), 2006. 72 S., 19 Euro. Nomos Verlag, Baden-Baden.
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