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Beschäftigte werden im Erwerbsleben aufgrund ihres Alters ungleich behandelt. Daher befasst sich diese Arbeit mit dem neuen Diskriminierungsverbot wegen des Alters nach der Richtlinie 2000/78/EG. Der Autor prüft die europarechtliche Zulässigkeit von Altersgrenzen bei der Einstellung, von Beschäftigungsbedingungen, die an Altersbarrieren anknüpfen, und von Altersgrenzen bei der Beendigung der Beschäftigung. Die künftigen Rechtfertigungsmöglichkeiten individual- und kollektivvertraglicher Altersgrenzen von 65 Jahren werden detailliert untersucht. Der Vergleich mit der bisherigen Rechtslage zeigt…mehr

Produktbeschreibung
Beschäftigte werden im Erwerbsleben aufgrund ihres Alters ungleich behandelt. Daher befasst sich diese Arbeit mit dem neuen Diskriminierungsverbot wegen des Alters nach der Richtlinie 2000/78/EG. Der Autor prüft die europarechtliche Zulässigkeit von Altersgrenzen bei der Einstellung, von Beschäftigungsbedingungen, die an Altersbarrieren anknüpfen, und von Altersgrenzen bei der Beendigung der Beschäftigung. Die künftigen Rechtfertigungsmöglichkeiten individual- und kollektivvertraglicher Altersgrenzen von 65 Jahren werden detailliert untersucht. Der Vergleich mit der bisherigen Rechtslage zeigt die erheblichen Auswirkungen auf die künftige Möglichkeit der Gestaltung von arbeitsrechtlichen Altersgrenzen. Abschließend wird der Weg zur Umsetzung des Altersdiskriminierungsverbots durch ein Antidiskriminierungsgesetz vorgestellt. Die Vorgaben der Richtlinie geben dabei einen Ausblick auf die künftige Rechtsentwicklung.
Autorenporträt
Der Autor: Martin Lüderitz, geboren 1975, studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seinen juristischen Vorbereitungsdienst am Oberlandesgericht München, einschließlich der Tätigkeit in einer Anwalts-kanzlei in Pasadena (CA), USA, beendete er 2003 mit dem Assessorexamen. Im Anschluss promovierte er zunächst an der Universität Bonn und schloss die Promotion am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht der Universität Potsdam ab. Der Autor ist als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht in einer Anwaltskanzlei in Süddeutschland tätig.