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Die Nummer 1 im Aktienrecht Zum Werk Das Werk ist der kompakte Standardkommentar zum Aktiengesetz. Er informiert wissenschaftlich genau, formuliert prägnant und erlaubt den sicheren Problemzugriff durch systematische Übersichten, ein vollständiges Verzeichnis der Rechtsprechung und zahlreiche Querverweise. Vorteile auf einen Blick - aktuell, knapp und präzise - handlicher Kommentar für die Hauptversammlung Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt zum einen die seit der Vorauflage ergangenen Änderungsgesetze - Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen - Gesetz zur…mehr

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Produktbeschreibung
Die Nummer 1 im Aktienrecht
Zum Werk
Das Werk ist der kompakte Standardkommentar zum Aktiengesetz. Er informiert wissenschaftlich genau, formuliert prägnant und erlaubt den sicheren Problemzugriff durch systematische Übersichten, ein vollständiges Verzeichnis der Rechtsprechung und zahlreiche Querverweise.
Vorteile auf einen Blick
- aktuell, knapp und präzise
- handlicher Kommentar für die Hauptversammlung
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt zum einen die seit der Vorauflage ergangenen Änderungsgesetze
- Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
- Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (sog. Frauenquote)
- BilRUG
- Zehnte ZuständigkeitsanpassungsVO.
Ferner wurde die Aktienrechtsnovelle 2014 eingearbeitet.
Darüber hinaus werden die zahlreichen Entscheidungen des BGH sowie der Oberlandesgerichte ausgewertet und in den Sachzusammenhang eingeordnet.
Zum Autor
Professor Dr. Jens Koch ist Schüler des Begründers des Werkes und Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht an der Universität Bonn.
Zielgruppe
Für Vorstände, Aufsichtsräte, Juristen aus der Unternehmenspraxis, Richter, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie für Studierende und Referendare mit wirtschaftsrechtlichem Schwerpunkt.
Autorenporträt
Prof. Dr. Uwe Hüffer, Richter am Oberlandesgericht Hamm a. D., ist umfassend ausgewiesener Gesellschaftsrechtler und in Wissenschaft wie Praxis erfahrener Kommentator.