
Änderungsfeste Grundrechte
Die grundrechtsrelevante Ausstrahlungswirkung des Art. 79 Abs. 3 GG i.V.m. der Menschenwürdegarantie, dem Menschenrechtsbekenntnis und den Staatsstrukturprinzipien des Art. 20 GG
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Diskussionen über die verfassungsrechtliche Legitimation weitreichender Grundrechtseingriffe (Online-Durchsuchung, Luftsicherheitsgesetz, Rettungsfolter) zeugen von der Aktualität des Art. 79 Abs. 3 GG. Die Arbeit umschreibt die "änderungsfesten Grundrechte" nicht nur einzelfallabhängig, sondern abstrakt-generell. Es wird ein Ansatz zur Ermittlung der menschenwürde-, menschenrechts- und staatsstrukturnotwendigen Grundrechtsgehalte entwickelt. Dabei zeigt sich, dass weit mehr grundrechtliche Substanz der Verfassungsänderung entzogen ist als gemeinhin angenommen wird. Vor allem Menschenwü...
Diskussionen über die verfassungsrechtliche Legitimation weitreichender Grundrechtseingriffe (Online-Durchsuchung, Luftsicherheitsgesetz, Rettungsfolter) zeugen von der Aktualität des Art. 79 Abs. 3 GG. Die Arbeit umschreibt die "änderungsfesten Grundrechte" nicht nur einzelfallabhängig, sondern abstrakt-generell. Es wird ein Ansatz zur Ermittlung der menschenwürde-, menschenrechts- und staatsstrukturnotwendigen Grundrechtsgehalte entwickelt. Dabei zeigt sich, dass weit mehr grundrechtliche Substanz der Verfassungsänderung entzogen ist als gemeinhin angenommen wird. Vor allem Menschenwürdegehalt, Rechtsstaats- und Demokratieprinzip sind geeignet, vermeintlichen sicherheitspolitischen Notwendigkeiten Grenzen aufzuzeigen.