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High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Die actio ist ein Begriff des römischen Privatrechts und bezeichnet sowohl materiell einen Anspruch im Sinne eines subjektiven Rechts als auch prozessual die Klageformel, deren sich der Inhaber des Rechts zu seiner Durchsetzung bedienen musste. Die subjektiven Rechte unterteilen sich hierbei in absolute Rechte, die gegenüber jedermann geltend gemacht werden können, und relative Rechte, die nur gegenüber bestimmten Personen bestehen. Absolute Rechte ließen sich mit der actio in rem, relative Rechte mit der gegen den Verpflichteten gegebene actio in personam geltend machen.…mehr

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Produktbeschreibung
High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Die actio ist ein Begriff des römischen Privatrechts und bezeichnet sowohl materiell einen Anspruch im Sinne eines subjektiven Rechts als auch prozessual die Klageformel, deren sich der Inhaber des Rechts zu seiner Durchsetzung bedienen musste. Die subjektiven Rechte unterteilen sich hierbei in absolute Rechte, die gegenüber jedermann geltend gemacht werden können, und relative Rechte, die nur gegenüber bestimmten Personen bestehen. Absolute Rechte ließen sich mit der actio in rem, relative Rechte mit der gegen den Verpflichteten gegebene actio in personam geltend machen.