Actio noxalis
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High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Die actio noxalis ist eine auf das frühe römische Recht zurückgehende Haftung des Gewalthabers für den Gewaltunterworfenen. Sie regelt die Rechtsverhältnisse, wenn der Gewaltunterworfene, etwa ein Sklave oder ein Hauskind, einem Dritten einen Schaden zufügt. Hierbei stellt die Noxalhaftung den Gewalthaber als Anspruchsgegner vor die Wahl, entweder den Schaden auszugleichen, als hätte er selbst ihn begangen, oder aber den Täter auszuliefern. Durch diese Möglichkeit der Auslieferung (noxae deditio) stand dem Gewalthaber also eine Alternative z...