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Abschlussprüfung
Matthias Schüppen
Broschiertes Buch

Abschlussprüfung

Spezialkommentar zu den §§ 316-324a HGB Art. 4-7, 11, 12, 16-18 EU-AbPrVO

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Mit dem Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) und dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) hat der Gesetzgeber das gesamte Abschlussprüfungsrecht der §§ 316-324a HGB umfassend reformiert und in weiten Teilen völlig neu geregelt. Damit wurden insbesondere die Vorgaben der einschlägigen EU-Richtlinien umgesetzt. Mit dem AReG sind die Bereiche Festlegung des Kreises der von der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (Abschlussprüfer- oder PIE-Verordnung) erfassten Unternehmen (§ 317 Abs. 3a HGB)Pflichtrotation für Prüfungsmandate (§ 318 Abs. 1a HGB)Regelungen für die Erbringung von Nic...