
Abdingbarkeit des § 616 BGB
Zugleich eine kritische Auseinandersetzung mit dem vorherrschenden Verständnis des Anwendungsbereiches der Norm
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Die Dissertation befasst sich mit der Abdingbarkeit des § 616 BGB. Spätestens seit der COVID-19-Pandemie und der Einführung von immer mehr gegenüber § 616 BGB subsidiären Vergütungsfortzahlungsregelungen und -ersatzregelungen drängt sich die Frage der Abdingbarkeit des § 616 BGB auf. Diese wird von Literatur und Rechtsprechung bislang lediglich oberflächlich untersucht.Die vorliegende Arbeit beleuchtet die Möglichkeit der Abdingbarkeit in Arbeits- und Dienstverträgen für "normale" Arbeitnehmer, geringfügige Beschäftigte, GmbH-Geschäftsführer sowie freie Mitarbeiter. Dabei werd...
Die Dissertation befasst sich mit der Abdingbarkeit des § 616 BGB. Spätestens seit der COVID-19-Pandemie und der Einführung von immer mehr gegenüber § 616 BGB subsidiären Vergütungsfortzahlungsregelungen und -ersatzregelungen drängt sich die Frage der Abdingbarkeit des § 616 BGB auf. Diese wird von Literatur und Rechtsprechung bislang lediglich oberflächlich untersucht.
Die vorliegende Arbeit beleuchtet die Möglichkeit der Abdingbarkeit in Arbeits- und Dienstverträgen für "normale" Arbeitnehmer, geringfügige Beschäftigte, GmbH-Geschäftsführer sowie freie Mitarbeiter. Dabei werden mögliche Vertragsgestaltungen sowohl an Beschränkungen durch das Sozial(versicherungs-)recht als auch durch das AGB-Recht gemessen.
Als Ergebnis der Untersuchung unterbreitet der Autor konkrete Klauselvorschläge. Damit ist die Arbeit vor allem für die Praxis eine Unterstützung bei der Vertragsgestaltung.
Die vorliegende Arbeit beleuchtet die Möglichkeit der Abdingbarkeit in Arbeits- und Dienstverträgen für "normale" Arbeitnehmer, geringfügige Beschäftigte, GmbH-Geschäftsführer sowie freie Mitarbeiter. Dabei werden mögliche Vertragsgestaltungen sowohl an Beschränkungen durch das Sozial(versicherungs-)recht als auch durch das AGB-Recht gemessen.
Als Ergebnis der Untersuchung unterbreitet der Autor konkrete Klauselvorschläge. Damit ist die Arbeit vor allem für die Praxis eine Unterstützung bei der Vertragsgestaltung.