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Es klingt so einfach und ist doch so schwierig: Bei einer Einstufung wird der Hilfebedarf und damit auch die entsprechende Pflegestufe festgestellt. In der Praxis sieht das oft anders aus: Da werden Pflegebedürftige besonders fein zurechtgemacht präsentiert. Da verlangt ein Gutachter als Erstes Leistungsnachweise, obwohl aus denen der echte Hilfebedarf gar nicht hervorgeht. Da werden Begriffe verwechselt oder falsch benutzt, Pflegepersonen nicht befragt, Minutenwerte schlicht falsch berechnet und auf Einsicht in die Pflegedokumentation gleich ganz verzichtet.
Die hier aufgeführten 100
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Produktbeschreibung
Es klingt so einfach und ist doch so schwierig: Bei einer Einstufung wird der Hilfebedarf und damit auch die entsprechende Pflegestufe festgestellt. In der Praxis sieht das oft anders aus: Da werden Pflegebedürftige besonders fein zurechtgemacht präsentiert. Da verlangt ein Gutachter als Erstes Leistungsnachweise, obwohl aus denen der echte Hilfebedarf gar nicht hervorgeht. Da werden Begriffe verwechselt oder falsch benutzt, Pflegepersonen nicht befragt, Minutenwerte schlicht falsch berechnet und auf Einsicht in die Pflegedokumentation gleich ganz verzichtet.

Die hier aufgeführten 100 Fehler bei der Einstufung sind eine wichtige Lektüre, die nicht nur Fehler vermeiden hilft, sondern auch bares Geld bringen kann. Wer glaubt, Gutachter wüssten immer alles, wird schnell eines Besseren belehrt. Die Begutachtungsrichtlinie ist besser, als viele glauben - aber man muss sie genau kennen!

Dieses Buch kann zwar keine korrekte Einstufung garantieren, aber es zeigt, welche Gesamtzusammenhänge es gibt, welche Notwendigkeiten und Erfordernisse und welche Rechte und Pflichten die Pflegebedürftigen haben.
Autorenporträt
Jutta König ist Altenpflegerin, Pflegedienst- und Heimleitung, Wirtschaftsdiplombetriebswirtin Gesundheit (VWA), Sachverständige bei verschiedenen Sozialgerichten im Bundesgebiet, Mitglied im Bundesverband der unabhängigen Pflegesachverständigen und Pflegeberater, Unternehmensberaterin, Dozentin in den Bereichen SGB XI, SGB V, BSHG, Heimgesetz und Betreuungsrecht.