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Die im Zuge der Schuldrechtsreform betriebene Integration des ehemaligen Verbraucherkreditgesetzes in das BGB wirft zahlreiche neue Rechtsfragen auf. Der Autor setzt sich mit dem Verbraucherdarlehensvertragsrecht als Kernbereich des neuen Verbraucherkreditrechts auseinander. Er berücksichtigt auch die mitunter weitreichenden Änderungen, die als Reaktion auf die "Heininger-Entscheidung" des EuGH ergingen und über das sog. OLGVertrÄndG in das BGB gelangten. Die zentralen Neuerungen werden identifiziert, Problempunkte aufgezeigt und für diese - orientiert an den Wertmaximen eines liberalen…mehr

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Produktbeschreibung
Die im Zuge der Schuldrechtsreform betriebene Integration des ehemaligen Verbraucherkreditgesetzes in das BGB wirft zahlreiche neue Rechtsfragen auf. Der Autor setzt sich mit dem Verbraucherdarlehensvertragsrecht als Kernbereich des neuen Verbraucherkreditrechts auseinander. Er berücksichtigt auch die mitunter weitreichenden Änderungen, die als Reaktion auf die "Heininger-Entscheidung" des EuGH ergingen und über das sog. OLGVertrÄndG in das BGB gelangten. Die zentralen Neuerungen werden identifiziert, Problempunkte aufgezeigt und für diese - orientiert an den Wertmaximen eines liberalen Vertragsrechts - systemkonforme, praktikable Lösungsvorschläge entwickelt, so z. B. für die Frage, welchen formalen Vorgaben die Erteilung einer notariell beurkundeten Vollmacht nach Einführung des § 492 Abs. 4 BGB genügen muss. Für derartige Rechtsanwendungsfragen und die anschließende, systemkritische Gesamtwürdigung der Neuerungen wird in einem ersten Schritt die tragende Schutzkonzeption des Verbraucherdarlehensvertragsrechts im Spannungsverhältnis zum Begriff der Privatautonomie herausgearbeitet.

In der Gesamtschau zeigt sich, dass der Gesetzgeber den bisherigen Schutz des Verbrauchers zwar an einigen Stellen, keineswegs aber durchweg im Sinne einer Verpflichtung auf ein hohes Schutzniveau weiterentwickelt hat. Auch die mit der Integration angestrebte dogmatische Konsolidierung des Verbraucherdarlehensvertragsrechts wird nicht umfänglich erreicht. Das liegt zum einen an dem mit Nachdruck betriebenen Bemühen, das gesamte Verbrauchervertragsrecht zu harmonisieren und von bereichsspezifischen Besonderheiten zu abstrahieren. Das liegt nicht zuletzt aber auch daran, dass häufig, auch in der Literatur eine wirklich präzise Bestimmung der Umstände, die die Schutzbedürftigkeit des darlehenssuchenden Verbrauchers begründen, unterbleibt. Dem sucht der Verfasser mit einer stimmigen Schutzkonzeption zu begegnen.