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Das Regelwerk des Zuwanderungsrechts: kompakt - handlich - umfassend
Handlich und kompakt beinhaltet die Textausgabe die entscheidenden Vorschriften im Bereich des Ausländer-, Migrations- und Flüchtlingsrecht:
Aufenthalts- und Freizügigkeitsrecht: AufenthaltsG, AufenthaltsVO, IntegrationskursVO, IntegrationskurstestVO, EinbürgerungstestVO, DaueraufenthaltsRL, FreizügigkeitsG/EU, FreizügigkeitsRL, Freizügigkeitsabkommen EG-Schweiz, AusländerzentralregisterG mit DurchführungsVO, Visa-WarndateiG
Asylrecht und Internationaler Schutz: Genfer Konvention, EU-AufnahmeRL, QualifikationsRL,
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Produktbeschreibung
Das Regelwerk des Zuwanderungsrechts: kompakt - handlich - umfassend

Handlich und kompakt beinhaltet die Textausgabe die entscheidenden Vorschriften im Bereich des Ausländer-, Migrations- und Flüchtlingsrecht:

Aufenthalts- und Freizügigkeitsrecht: AufenthaltsG, AufenthaltsVO, IntegrationskursVO, IntegrationskurstestVO, EinbürgerungstestVO, DaueraufenthaltsRL, FreizügigkeitsG/EU, FreizügigkeitsRL, Freizügigkeitsabkommen EG-Schweiz, AusländerzentralregisterG mit DurchführungsVO, Visa-WarndateiG

Asylrecht und Internationaler Schutz: Genfer Konvention, EU-AufnahmeRL, QualifikationsRL, AsylverfahrensRL, Dublin-III-VO, AsylzuständigkeitsbestimmungsVO, AsylG, AnkunftsnachweisVO, AsylbewerberleistungsG

Staatsangehörigkeitsrecht: StaatsangehörigkeitsG, Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit und Rechtsstellung Heimatloser, BundesvertriebenenG

Schengen-Recht: Schengener Grenzkodex mit Durchführungsübereinkommen, Übertrittsgenehmigung kleiner Grenzverkehr, RückführungsRL

EU-Visarecht: EU-VisumVO, Visum für den längerfristigen Aufenthalt, EU-Visakodex

Arbeitserlaubnis, Beschäftigung: SGB III (Auszug), BeschäftigungsVO, Abkommen EWG/Türkei (ARB 1/80), BerufsqualifikationsfeststellungsGÜbersichtliche Darstellung, ausführliches Stichwortverzeichnis

Rechtsstand: März 2016

Berücksichtigt sind insbesondere die Änderungen durch: Datenaustauschverbesserungsgesetz, VO über die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender, Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern, Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (sog. Asylpaket II). Soweit die Änderungen am 14.8.2016 bzw. 1.11.2016 in Kraft treten, sind sie bereits eingearbeitet. Das Regelwerk des Zuwanderungsrechts: kompakt - handlich - umfassend

Handlich und kompakt beinhaltet die Textausgabe die entscheidenden Vorschriften im Bereich des Ausländer-, Migrations- und Flüchtlingsrecht:

Aufenthalts- und Freizügigkeitsrecht: AufenthaltsG, AufenthaltsVO, IntegrationskursVO, IntegrationskurstestVO, EinbürgerungstestVO, DaueraufenthaltsRL, FreizügigkeitsG/EU, FreizügigkeitsRL, Freizügigkeitsabkommen EG-Schweiz, AusländerzentralregisterG mit DurchführungsVO, Visa-WarndateiG

Asylrecht und Internationaler Schutz: Genfer Konvention, EU-AufnahmeRL, QualifikationsRL, AsylverfahrensRL, Dublin-III-VO, AsylzuständigkeitsbestimmungsVO, AsylG, AnkunftsnachweisVO, AsylbewerberleistungsG

Staatsangehörigkeitsrecht: StaatsangehörigkeitsG, Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit und Rechtsstellung Heimatloser, BundesvertriebenenG

Schengen-Recht: Schengener Grenzkodex mit Durchführungsübereinkommen, Übertrittsgenehmigung kleiner Grenzverkehr, RückführungsRL

EU-Visarecht: EU-VisumVO, Visum für den längerfristigen Aufenthalt, EU-Visakodex

Arbeitserlaubnis, Beschäftigung: SGB III (Auszug), BeschäftigungsVO, Abkommen EWG/Türkei (ARB 1/80), BerufsqualifikationsfeststellungsG

Übersichtliche Darstellung, ausführliches StichwortverzeichnisRechtsstand: März 2016

Berücksichtigt sind insbesondere die Änderungen durch: Datenaustauschverbesserungsgesetz, VO über die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender, Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern, Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (sog. Asylpaket II). Soweit die Änderungen am 14.8.2016 bzw. 1.11.2016 in Kraft treten, sind sie bereits eingearbeitet.