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Der Prozess, der in London im Januar 2000 begann, sucht seinesgleichen. Ohne Zeitzeugen, mit erstklassigen Historikern als Gutachtern, steht in gewisser Hinsicht der Holocaust vor Gericht. David Irving, von der amerikanischen Historikerin Deborah Lipstadt "einer der gefährlichsten Holocaust-Leugner" genannt, klagt seine Sicht der Dinge vor Gericht ein. Während er die Existenz der Gaskammern weiterhin bestreitet, fühlt er sich von Lipstadt verleumdet und macht sein Recht auf Meinungsfreiheit geltend. In Großbritannien liegt bei Verleumdungsklagen die Beweislast nicht beim Kläger, sondern beim…mehr

Produktbeschreibung
Der Prozess, der in London im Januar 2000 begann, sucht seinesgleichen. Ohne Zeitzeugen, mit erstklassigen Historikern als Gutachtern, steht in gewisser Hinsicht der Holocaust vor Gericht. David Irving, von der amerikanischen Historikerin Deborah Lipstadt "einer der gefährlichsten Holocaust-Leugner" genannt, klagt seine Sicht der Dinge vor Gericht ein. Während er die Existenz der Gaskammern weiterhin bestreitet, fühlt er sich von Lipstadt verleumdet und macht sein Recht auf Meinungsfreiheit geltend. In Großbritannien liegt bei Verleumdungsklagen die Beweislast nicht beim Kläger, sondern beim Beklagten. Die Verteidigung hat daher einige der wichtigsten Holocaust-Experten der Welt aufgeboten, um einerseits Irvings skrupellosen Umgang mit Fakten, andererseits den systematischen Charakter der Ermordung der europäischen Juden durch die Nazis zu beweisen. Eva Menasse hat den Prozess in London über Monate verfolgt. Sie porträtiert Zeugen, Richter und Verteidiger in einem Verfahre n, in dem noch einmal pedantisch nachgerechnet wurde, wie viele Menschen auf welche Weise ermordet wurden. Und ihr Interesse gilt David Irving, dem intellektuellen Anstifter eines neuen Rechtsradikalismus und Rassismus. Die Autorin zeigt seine Winkelzüge, seine Argumente und zeichnet darin das Gesicht des Revisionismus. Eva Menasse gibt einen beklemmenden Ausblick, welche Macht Lügen und Verblendung über eine Wahrheit erringen können, für die es bald keine lebenden Zeugen mehr gibt. Im April 2000 wurde das Urteil über David Irving gesprochen. Die Urteilsschrift umfasst über 300 Seiten. Es ist ein historisches Urteil.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 23.09.2000

EVA MENASSE, Redakteurin im Feuilleton dieser Zeitung, war in diesem Frühjahr Beobachterin des Irving-Prozesses in London. Alles, was wir über den nationalsozialistischen Massenmord wissen, wurde in diesem Prozeß zum Beweismittel. David Irving stand wegen seiner rechten Sympathien während der siebziger Jahre am Rand der historischen Forschung. Doch der Fleiß, mit dem er die Archive des Nationalsozialismus durchforstete, fand auch Anerkennung. Ende der achtziger Jahre mutierte Irving zum Leugner der Vernichtungspolitik. Seine Schlußfolgerungen wurden von extremen "Revisionisten" geteilt, die die Existenz der Gaskammern bestreiten. Deborah Lipstadt wurde die Widersacherin, an der Irving scheiterte. Die amerikanische Autorin nannte ihn einen "Holocaust-Leugner". Irving fühlte sich verleumdet und klagte. Die Klage wurde abgewiesen. (Eva Menasse: "Der Holocaust vor Gericht". Der Prozeß um David Irving. Siedler Verlag, Berlin 2000. 192 S., geb., 29,90 DM.)

F.A.Z.

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main

Perlentaucher-Notiz zur ZEIT-Rezension

Die Autorin war als Reporterin bei dem Londoner Irving-Prozess dabei, und Kernstück ihres Buches bilden darum ihre, so Rezensent Heinrich Senfft, äußerst lesenswerten, einfühlsamen und spannenden Gerichtsreportagen. Darüber hinaus aber hat sich Menasse an einem Porträt des Hitler-Verehrers und Holocaust-Leugners Irving versucht, das Senfft als nicht gelungen bezeichnet. Wie aus einem bekannten historischen Schriftsteller ein verbohrter Rechtsextremist geworden sei, dafür bleibe die Autorin die Erklärung schuldig. Außerdem porträtiere Menasse die Klägerin, die Historikerin Deborah Lipstadt, und stelle die verflochtene Prozessgeschichte dar: all das wirke angelesen und sei verwirrend dargestellt. Gelten läßt Senfft nur Menasses Schilderungen der Gerichtsszenen: die allerdings seien lesenswert genug und für die Buchausgabe leicht überarbeitet worden.

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