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Frank Spieker erforscht und würdigt den Einfluss Hermann Höpker Aschoffs auf die Entstehung der Finanzverfassung des Grundgesetzes aus juristischer Sicht. Die historische Tradition deutscher Finanzverfassungen, Höpker Aschoffs Wirken im Parlamentarischen Rat und die Interventionen der Alliierten haben die Finanzverfassung des Grundgesetzes wesentlich geformt. Sein besonderes Verdienst ist die Durchsetzung einer finanziell starken und unabhängigen Bundesgewalt. Der Autor analysiert ferner das Wirken Hermann Höpker Aschoffs als Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Trotz seiner kurzen…mehr

Produktbeschreibung
Frank Spieker erforscht und würdigt den Einfluss Hermann Höpker Aschoffs auf die Entstehung der Finanzverfassung des Grundgesetzes aus juristischer Sicht. Die historische Tradition deutscher Finanzverfassungen, Höpker Aschoffs Wirken im Parlamentarischen Rat und die Interventionen der Alliierten haben die Finanzverfassung des Grundgesetzes wesentlich geformt. Sein besonderes Verdienst ist die Durchsetzung einer finanziell starken und unabhängigen Bundesgewalt. Der Autor analysiert ferner das Wirken Hermann Höpker Aschoffs als Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Trotz seiner kurzen Amtszeit hat er Ansehen, Stellung und das noch heute gültige Selbstverständnis des Gerichts beeinflusst. Dies belegen die Statusfrage und das erste grundlegende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Finanzverfassung.
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Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 02.06.2004

Starke Bundesgewalt

HERMANN HÖPKER ASCHOFF hat bei den Beratungen des Parlamentarischen Rates 1948/49 die "Finanzverfassung" des Grundgesetzes entscheidend mitgestaltet. Für diese Aufgabe war der aus dem ostwestfälischen Herford stammende Jurist vorzüglich ausgewiesen, als Abgeordneter der Deutschen Demokratischen Partei 1921 bis 1932 im Preußischen Landtag und 1930 bis 1932 im Reichstag sowie als preußischer Finanzminister 1925 bis 1931. Der preußisch-protestantisch geprägte und eher steif wirkende Politiker zählte zu den Verfechtern eines dezentralisierten Einheitsstaates. Aus dieser Grundhaltung begrüßte er die von der Hitler-Regierung 1934 vollzogene Gleichschaltung der Länder. Er bewunderte zunächst auch andere ihrer Taten, stand aber der NS-Ideologie strikt ablehnend gegenüber. Nach 1945 akzeptierte Höpker Aschoff die von den Siegermächten verfügte bundesstaatliche Struktur des neuen Weststaates, suchte allerdings im Parlamentarischen Rat als Mitglied der FDP-Fünfergruppe dem künftigen Bund eine umfangreiche Gesetzgebungskompetenz und mit der Finanzhoheit und -verwaltung eine entsprechend solide Finanzausstattung zu verschaffen. Daß er dieses Ziel nicht erreichte, lag an den drei Westmächten, die ihre föderalistischen Vorgaben der "Frankfurter Dokumente" in der Finanzverfassung des Grundgesetzentwurfs nicht realisiert sahen, entsprechend intervenierten und die Bonner Abgeordneten zu einer für die Länder günstigeren Lösung drängten. Daß diese, in komplizierten Auseinandersetzungen zwischen den Fraktionen und anschließend mit den Machthabern, gelang und zu einem tragfähigen Kompromiß führte, war Hermann Höpker Aschoff wesentlich mit zu danken. Diese finanztechnisch komplizierten Zusammenhänge sind in Spiekers juristischer Dissertation - der sperrigen Materie angemessen - übersichtlich gegliedert, detailliert beschrieben und nüchtern bewertet. Da Höpker Aschoff wegen des Koalitionsprozesses 1949 nicht Bundesfinanzminister werden konnte, vertrat er als Vorsitzender des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages konsequent die Interessen einer starken Bundesgewalt. 1951 zum ersten Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt, entwickelte der damals achtundsechzig Jahre alte Politiker in nur gut zwei Jahren ein nachwirkendes Selbstverständnis der Karlsruher Gerichtsbarkeit. Im Anhang abgedruckte 26 Quellentexte ergänzen die sachlich ergiebige Darstellung. (Frank Spieker: Hermann Höpker Aschoff - Vater der Finanzverfassung. Verlag Duncker & Humblot, Berlin 2004. 296 Seiten, 84,-[Euro].)                           

RUDOLF MORSEY

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Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

Bei diesem Buch handelt es sich um eine juristische Dissertation, warnt Rudolf Morsey, doch behandele der Verfasser sein sperriges Material nüchtern und präzise, schließlich seien finanzpolitische Zusammenhänge per se schwierig zu erschließen. In diesem Fall personifiziert sich die Materie in Hermann Höpker Aschoff, der schon für die DDP im Preußischen Landtag saß, von 1925 bis 1931 sogar Finanzminister war und nach 1945 als Mitglied des Parlamentarischen Rates die Finanzverfassung des Grundgesetzes entscheidend mitgestaltet hat. Nach dem Krieg gehörte Höpker Aschoff der FDP an, erklärt Morsey, weshalb er 1949 nicht Bundesfinanzminister werden konnte. Als Vorsitzender des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages trug er aber, so Morsey, maßgeblich dazu bei, zwischen den Interessen der Fraktionen sowie des Bundes auf der einen Seite und den Vorgaben der Siegermächte, die auf Länderhoheit setzten, einen Ausgleich und tragfähigen Kompromiss zu finden. Die finanztechnisch komplizierten Zusammenhänge würden von Spieker kompetent erläutert, so der Rezensent, 26 im Anhang abgedruckte Quellentexte ergänzten die "sachlich ergiebige Darstellung".

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