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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,3, Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig (Institut für Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Europarecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Erweiterung der Europäischen Union um zehn neue Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004 stellt einen weiteren bedeutsamen historischen Schritt in der Geschichte der EU beziehungsweise Europas dar. Mit dem Eintritt der zuvor dem Ostblock zugehörigen Staaten erstreckt sich die Gemeinschaft nun auch geographisch annähernd über den Kontinent Europa. Doch nicht…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,3, Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig (Institut für Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Europarecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Erweiterung der Europäischen Union um zehn neue Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004 stellt einen weiteren bedeutsamen historischen Schritt in der Geschichte der EU beziehungsweise Europas dar. Mit dem Eintritt der zuvor dem Ostblock zugehörigen Staaten erstreckt sich die Gemeinschaft nun auch geographisch annähernd über den Kontinent Europa. Doch nicht allein geographische Veränderungen gehen mit der EU-Osterweiterung einher. Viel größere Auswirkungen hat die Aufnahme weiterer Staaten in die europäische Gemeinschaft auf die politischen Prozesse. In Bezug auf die bevorstehende Erweiterung ging es der EU darum trotz eines Anstiegs ihrer Mitgliederzahl ihre Integrationsfähigkeit auszubauen zumindest aber aufrecht-zuerhalten sowie die Legitimität ihrer Entscheidungen zu stärken – Zielsetzung ist, dass durch die Stimmen beziehungsweise Sitze, die jeder Mitgliedstaat in den europäischen Gremien hat, sein politisches Gewicht korrekt widergespiegelt wird. So wurden 2000 mit dem Vertrag von Nizza im Zuge der Erweiterung die Änderungen der Stimmgewichtung und Sitzverteilung in Rat, Parlament und Kommission beschlossen, der letzten Endes nach Beseitigung einiger Probleme 2003 in Kraft trat. Mitte Juni 2004 wurde endlich die gemeinsame EU-Verfassung beschlossen, die nun noch von den Staaten im Parlament oder per Volksentscheid – möglicherweise auch durch beide – ratifiziert werden muss bevor sie wie geplant frühestens 2007 in Kraft treten kann. Integrative Leistungen erfordern auch die Anpassung der Rechtsetzung an die Realitäten, die sich durch eine EU der 25 – und später einmal 27 Staaten – verändert haben. Dies muss vor allem durch die Legislative vollzogen werden – sie entscheidet letzten Endes über die Zukunft Europas. Die gesetzgebende Gewalt liegt in den Händen der Kommission, die ebenfalls ausführende Gewalt ist, sowie des Ministerrates respektive des Rates der Gemeinschaften, oder, wie er sich seit Maastricht 1993 selbst bezeichnet, des Rates der Europäischen Union. Neben Rat und Kommission tritt das europäische Parlament als Teil der Legislative. Hier stellt sich die Frage nach der Gleichberechtigung aller drei beteiligten Organe im Rechtsetzungsprozess. Sind sie gleichberechtigte Partner oder besteht ein Ungleichgewicht, was das „mächtigste“ Organ zum zentralen Entscheidungsorgan der EU erheben würde.