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Inhaltsangabe:Einleitung: ¿Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände¿- Die Sozialversicherung und die Sozialleistungen in Deutschland galten lange Zeit als Musterbeispiel bei der Umsetzung dieses Artikels der…mehr

Produktbeschreibung
Inhaltsangabe:Einleitung: ¿Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände¿- Die Sozialversicherung und die Sozialleistungen in Deutschland galten lange Zeit als Musterbeispiel bei der Umsetzung dieses Artikels der Menschenrechte. Das deutsche Sozialversicherungssystem und die soziale Sicherung folgen im Wesentlichen drei Prinzipien: Dem Versicherungsprinzip: Es entspricht wie in der Privatversicherung einem auf Risikoausgleich basierenden System. Die Finanzierung erfolgt durch risikobewertete Beiträge. Dem Versorgungsprinzip: Es gewährt Anspruchsberechtigten Leistungen als Ausgleich für Nachteile, die sie selber nicht zu verantworten haben. Es wird in einer festgesetzten Höhe, ohne Bedürftigkeitsprüfung ausbezahlt. In Deutschland ist dieses Prinzip eine Ausnahme im System der Sicherung. Die Finanzierung ist grundsätzlich durch Steuern zu gewährleisten. Dem Fürsorgeprinzip: Es richtet sich nach den Bedürfnissen des Individuums. Im Gegensatz zu erstgenannten Prinzipien besteht hier nur das Recht auf Leistung dem Grunde nach. Die Leistung wird für jeden Einzelfall gesondert ermittelt. Zur Finanzierung werden die Mittel aus allgemeinen Haushaltsmitteln bereitgestellt. Bevor geleistet wird, sind eigene Mittel des Antragstellers sowie seiner Familie zu verwenden. Jedes der Prinzipien ist für sich allein umfassend, sie schließen sich aber nicht gegenseitig aus. Bei der Gestaltung sozialer Sicherungssysteme werden diese kombiniert angewandt. Das Fundament der Sozialversicherung basiert auf drei Säulen: der klassischen Bevölkerungspyramide, einer wachsende Wirtschaft, lebenslanger Erwerbstätigkeit als Regelfall. Das 21.Jahrhundert verlangt mit Blick auf deren dauerhafte Finanzierbarkeit grundsätzliche und strukturelle Neuorientierungen des Sozialversicherungssystems in Deutschland. Eine Reparatur wird nicht genügen. Das Fundament der gesamten sozialen Sicherung ist ins Wanken geraten. Durch die demografische Entwicklung, das schwache Potenzialwachstum, die Zunahme der prekären Arbeitsverhältnisse, die Absenkung der Bezugsdauer und Bezugshöhe des ALG 1, Privatisierung der Gewinne und [...]

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