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Im ersten Nachkriegsjahrzehnt wurde das deutsche Rechtswesen unter der Herrschaft von sowjetischer Besatzungsmacht und SED grundlegend verändert; die Justiz entwickelte sich zum Werkzeug der kommunistischen Diktatur. Den Prozeß von Gleichschaltung und Anpassung schildert und analysiert Dieter Pohl am Beispiel des Landes Brandenburg und seiner Nachfolge-Bezirke. Dabei wird deutlich, daß die Justiz zunächst keineswegs völlig kommunistisch durchdrungen war. Nicht die Entnazifizierung, sondern erst die Etablierung von Lenkungsmechanismen und ein zweiter personeller Austausch machten die Gerichte…mehr

Produktbeschreibung
Im ersten Nachkriegsjahrzehnt wurde das deutsche Rechtswesen unter der Herrschaft von sowjetischer Besatzungsmacht und SED grundlegend verändert; die Justiz entwickelte sich zum Werkzeug der kommunistischen Diktatur. Den Prozeß von Gleichschaltung und Anpassung schildert und analysiert Dieter Pohl am Beispiel des Landes Brandenburg und seiner Nachfolge-Bezirke. Dabei wird deutlich, daß die Justiz zunächst keineswegs völlig kommunistisch durchdrungen war. Nicht die Entnazifizierung, sondern erst die Etablierung von Lenkungsmechanismen und ein zweiter personeller Austausch machten die Gerichte systemtreu. Das Ergebnis zeigte sich in den politischen Prozessen ab 1949/50, die echte und vermeintliche Gegner des SED-Regimes massenhaft hinter Gitter brachten. Zur historischen Einordnung der Justiz in der DDR dient ein abschließender Vergleich mit anderen Diktaturen. Dieter Pohl ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Zeitgeschichte in München. Aus der Presse: "Angesichts der zahlreichen bereits vorliegenden Untersuchungen zur Justizgeschichte der DDR liegt die Originalität des Buches vor allem in dem regionalen Ansatz und der entsprechenden Fülle des Materials." Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 17.8.2001
Autorenporträt
Dieter Pohl, geboren 1964, Professor für Zeitgeschichte mit besonderer Berücksichtigung Ost- und Südosteuropas an der Universität Klagenfurt.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 17.08.2001

Verhaftet wegen "Du bist doof!"
Die Entwicklung der Justiz in Brandenburg 1945 bis 1955: Wie die Kommunisten gewaltsam ihre Ideologie durchsetzten

Dieter Pohl: Justiz in Brandenburg 1945-1955. Gleichschaltung und Anpassung. R. Oldenbourg Verlag, München 2001. X und 414 Seiten, 69,80 Euro.

Wie andere Forschungsinstitutionen hat sich auch das Institut für Zeitgeschichte in München (mit Außenstellen in Berlin) nach 1990 der Justizgeschichte der DDR zugewendet. Neben Arbeiten zur zentralen Leitungsebene und zu den Volksrichtern in der SBZ/DDR wurden Regionalstudien in Angriff genommen. Petra Webers Arbeit über die Entwicklung der Justizverwaltung in Thüringen (F.A.Z. vom 13. März 2001) folgt nun eine Arbeit über die Justizentwicklung in Brandenburg.

Angesichts der zahlreichen bereits vorliegenden Untersuchungen zur Justizgeschichte der DDR liegt die Originalität des Buches vor allem in dem regionalen Ansatz und der entsprechenden Fülle des Materials. Nach Pohl müssen die bisherigen Befunde für die Zeit bis Anfang der fünfziger Jahre modifiziert werden. Zwar erfolgten auch in Brandenburg die für die gesamte sowjetische Besatzungszone charakteristischen Maßnahmen der radikalen Entnazifizierung und der Heranbildung der Volksrichter, doch konnte die politische Opposition anfangs noch die Gleichschaltung bremsen. Die Deutsche Zentralverwaltung für Justiz mußte längere Zeit um ihren Einfluß in Brandenburg kämpfen.

Das Justizministerium wehrte sich gegen die Angriffe der SED-Zeitung "Märkische Volksstimme" gegen einzelne Richter und Staatsanwälte. Den CDU-Abgeordneten gelang es, in der brandenburgischen Verfassung von 1947 einige eigene Akzente zu setzen. Allerdings wurden diese Verfassungsbestimmungen von der SED unterlaufen und ausgehöhlt. Prozesse mit drakonischen Strafen richteten sich vor allem gegen die Bauern, deren Unfähigkeit zur Erfüllung der hohen Ablieferungsverpflichtungen als "Sabotage" und "Diversion" gewertet wurde. Die Durchsetzung einer brandenburgischen "Verordnung zur Sicherung des Aufbauwillens der Bevölkerung" vom 6. Juni 1946, die in fataler Weise an die nationalsozialistische Vorschrift gegen "Wehrkraftzersetzung" erinnerte, wurde allerdings von der sowjetischen Militäradministration gestoppt.

Insgesamt ergibt die Untersuchung, daß es keine besondere brandenburgische Rechtspolitik gegeben habe. Auch die Schilderung der sowjetischen Justiz auf Brandenburger Gebiet ergibt keine Besonderheiten. Obwohl die deutsche Rechtsprechung der ersten Nachkriegsjahre in Brandenburg kaum das Signum einer SED-Justiz getragen habe, lehnt Pohl die These von einer demokratischen Vorgeschichte der DDR ab; es habe eine uneingeschränkte Militärherrschaft bestanden.

Die Gleichschaltung der Justiz in Brandenburg läßt Pohl erst mit den Jahren 1948/49 beginnen. Die Deutsche Justizverwaltung richtete eine detaillierte Berichterstattung ein und verfügte, als sie 1949 in das Justizministerium der DDR überging, bereits über eine beträchtliche Macht vor Ort. Hintergrund war die Stalinisierung der SED im gleichen Jahr. Gleichzeitig erfolgte eine zweite Entlassungswelle in der Justiz. Die Justiz verlor die Ermittlung in politischen Strafsachen an die Staatssicherheit, den Strafvollzug an das Innenministerium. Eine weitere Stärkung dieser Institutionen brachte der SMAD-Befehl Nr. 201 über die Verfolgung von NS-Straftaten.

Wenn Pohl für den Wandel im Rechtsdenken nur das Eindringen sowjetischer Versatzstücke wie Neuerungsmethoden, Selbstkritik und Geheimhaltung ausmachen kann, so dürfte dies daran liegen, daß er sich fast ausschließlich auf Archivmaterial stützt und die Justizzeitschriften der damaligen Zeit nicht heranzieht. Immerhin konnte er das Protokoll einer Richtertagung vom 17. Dezember 1947 ermitteln, auf der ernsthaft über die Weiterverwendung des Begriffs "gesundes Volksempfinden" diskutiert wurde.

Mitte 1951 war der Justiz in Brandenburg bereits jegliches landestypische Profil abhanden gekommen. Im August 1952 entfiel der Gegenstand der Darstellung, nämlich das Land Brandenburg, sogar formal. Pohl schildert nunmehr die weitere Entwicklung in den Bezirken Cottbus, Frankfurt/Oder und Potsdam, obwohl sich deren Grenzen nicht mit dem ehemaligen Brandenburg deckten. Die dargestellten Vorgänge betrafen meist die gesamte DDR, wie die Reform der Staatsanwaltschaft und des Strafprozeßrechts oder das Vorgehen gegen die "Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit" und den "Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen". Dabei gelingt Pohl allerdings die Entdeckung von Schlüsselfällen, die das bisher bekannte Arsenal noch übertreffen, so die Verhaftung eines Achtzehnjährigen wegen "Boykotthetze", weil er zu einem LPG-Bauern gesagt hatte: "Du bist doof!"

Für die zweite Hälfte der fünfziger Jahre stellt Pohl eine gewisse "regionale Versäulung" in den Bezirken fest. Die Bezirkssekretäre, Chefs der Bezirksverwaltungen des Ministeriums für Staatssicherheit, Bezirksstaatsanwälte und Gerichtsdirektoren hätten vieles informell geregelt. Die Bezirksjustiz sei immer mehr zu einer Art Selbststeuerung übergegangen. Leider wird dieser interessante Aspekt nicht weiter verfolgt, sondern die Untersuchung schließt mit dem Jahr 1955. In seinem Fazit stellt Pohl fest, daß auch die westdeutsche Justiz in dieser Zeit den Kalten Krieg nach innen gewendet habe. Diese Ausführungen nähern sich bedenklich den notorischen Thesen der ehemaligen Parteigänger der SED, die alle Entartungen der dortigen politischen Justiz auf den Kalten Krieg zurückführen möchten. Man sollte nicht aus dem Auge verlieren, daß die Kommunisten mit einer gewaltsamen Durchsetzung ihrer Ideologie begonnen haben, und daß die Bürger der Bundesrepublik den Vätern dafür dankbar sein können, daß sie die Ausweitung dieses Regimes auf unseren Bereich mit allen Mitteln verhindert haben.

Pohl schließt sein Buch mit einer umfangreichen Stellungnahme zur "Justiz in diktaturvergleichender Perspektive". Er lehnt die modernisierungstheoretischen Ansätze ab und wendet sich den Totalitarismus-Konzepten zu, will aber ein "lineares Anknüpfen" an die Thesen der fünfziger Jahre vermeiden. Einbezogen in den Vergleich werden die NS-Justiz, die Sowjetjustiz und die Justiz im volksdemokratischen Polen. Angesichts dieser Mehrdimensionalität und der Vielzahl der geprüften Faktoren fällt der Vergleich sehr differenziert und damit wenig übersichtlich aus. Entsprechend mager ist das Fazit, "daß sich die Justizgeschichte meist im Vorhof und nicht im Zentrum totalitärer Herrschaft abspielt". Wenn Pohl abschließend feststellt, daß sich die Justizrepression in der DDR nicht so entfalten konnte wie in anderen totalitären Diktaturen, da die Polizei die "Rechtsprechung" hier nicht selbst in die Hand genommen habe, so dürfte dies auf einer unüblichen Verwendung des Begriffs Justiz beruhen.

FRIEDRICH-CHRISTIAN SCHROEDER

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Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

Friedrich-Christian Schröder sieht die Originalität von Dieter Pohls neuer Studie zur Justizgeschichte vornehmlich in ihrem regionalen Ansatz und in der Fülle des dargebotenen Materials. Detailliert stellt der Rezensent die auf die Entwicklung der Justiz in Brandenburg konzentrierte Untersuchung vor, an der er nicht viel auszusetzen hat. Nur das Fazit ihres diktaturvergleichenden Schlusskapitels findet er angesichts der "Mehrdimensionalität und der Vielzahl der geprüften Faktoren" zu dürftig. Beim Vergleich mit der westdeutschen Justiz nähere sich der Autor darüber hinaus "bedenklich" SED-Thesen, indem er für Tendenzen in beiden deutschen Staaten ebenfalls den Kalten Krieg verantwortlich mache. Da kann sich der Rezensent die Belehrung nicht verkneifen, dass man als Bürger der Bundesrepublik seinen "Vätern" dafür danken könne, die Ausweitung des gewaltsam seine Ideologie durchsetzenden kommunistischen Regimes mit allen Mitteln(!) verhindert zu haben.

© Perlentaucher Medien GmbH
"Angesichts der zahlreichen bereits vorliegenden Untersuchungen zur Justizgeschichte der DDR liegt die Originalität des Buches vor allem in dem regionalen Ansatz und der entsprechenden Fülle des Materials." Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17.8.2001