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Der Straftatbestand der (Organ-)Untreue ist in den letzten Jahren zunehmend in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Dies verwundert nicht, wenn man die hohe praktische Relevanz des Delikts bedenkt. Doch eine etwaige Strafbarkeit von Vorständen, Aufsichtsräten oder Geschäftsführern gem. 266 StGB zu Lasten "ihrer" Kapitalgesellschaft - wie z.B. im Fall "Mannesmann/Vodafone" - stellt auch die Wissenschaft vor Probleme. Insbesondere die Offenheit des Untreuetatbestandes erschwert es, strafrechtlich irrelevantes Verhalten von gem. 266 StGB pflichtwidrigem zu unterscheiden. Die Autorin untersucht…mehr

Produktbeschreibung
Der Straftatbestand der (Organ-)Untreue ist in den letzten Jahren zunehmend in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Dies verwundert nicht, wenn man die hohe praktische Relevanz des Delikts bedenkt. Doch eine etwaige Strafbarkeit von Vorständen, Aufsichtsräten oder Geschäftsführern gem.
266 StGB zu Lasten "ihrer" Kapitalgesellschaft - wie z.B. im Fall "Mannesmann/Vodafone" - stellt auch die Wissenschaft vor Probleme. Insbesondere die Offenheit des Untreuetatbestandes erschwert es, strafrechtlich irrelevantes Verhalten von gem.
266 StGB pflichtwidrigem zu unterscheiden.
Die Autorin untersucht nicht nur, welche Rolle die Interessen der Gläubiger und Arbeitnehmer der treugebenden Kapitalgesellschaft bei Prüfung des
266 StGB spielen, sondern unterbreitet auch einen umfassenden Vorschlag zur Interpretation des Merkmals der Pflichtwidrigkeit. Im Zentrum steht dabei das Verhältnis des Untreuestrafrechts zum (Kapital-)Gesellschaftsrecht. Unter intensiver Auseinandersetzung mit dessen einschlägigen Bestimmungen wird ein in dieser Form neues Modell der Gesellschaftsrechtsakzessorietät entwickelt, das eine sichere Handhabung jeder im Zusammenhang mit der Organuntreue relevanten Fallgruppe ermöglicht.
Die Arbeit wurde mit dem zweiten Platz des Atriumspreises der Görling Rechtsanwaltsgesellschaft (Frankfurt am Main/Berlin) ausgezeichnet.