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Die Bruttobesteuerung bei der Abgeltungsteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen wurde im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 mit Wirkung zum 1. Januar 2009 eingeführt. Der Gesetzgeber hat sich damit vom System einer synthetischen Einkommensteuer verabschiedet und eine Schedule für Einkünfte aus Kapitalvermögen geschaffen. Neben einem linearen Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent wurde die Abzugsmöglichkeit von Werbungskosten eingeschränkt. Die tatsächlich angefallenen Werbungskosten aus Kapitalvermögen können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden, sondern lediglich der…mehr

Produktbeschreibung
Die Bruttobesteuerung bei der Abgeltungsteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen wurde im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 mit Wirkung zum 1. Januar 2009 eingeführt. Der Gesetzgeber hat sich damit vom System einer synthetischen Einkommensteuer verabschiedet und eine Schedule für Einkünfte aus Kapitalvermögen geschaffen. Neben einem linearen Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent wurde die Abzugsmöglichkeit von Werbungskosten eingeschränkt. Die tatsächlich angefallenen Werbungskosten aus Kapitalvermögen können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden, sondern lediglich der Sparer-Pauschbetrag in Höhe von derzeit 801,00 Euro.

Nach Ansicht des Autors ist die Einführung einer Abgeltungsteuer - unter Berücksichtigung verschiedener Rechtfertigungsgründe, insbesondere aufgrund der einhergehenden Vereinfachungswirkung - an sich verfassungsrechtlich zulässig. Auch hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung und insbesondere der Bruttobesteuerung geht der Autor grundsätzlich von einer verfassungsrechtlich zulässigen Ausgestaltung aus. Lediglich für die Steuerpflichtigen, bei denen die Möglichkeit zur Antragsveranlagung gemäß § 32d Abs. 6 EStG mit dem Sparer-Pauschbetrag zusammenfällt, geht der Autor vom Vorliegen einer unzulässigen Begünstigungskumulation aus.
Autorenporträt
Marius Treml, geboren 1986, absolvierte sein Abitur am Joseph-von-Fraunhofer Gymnasium in Cham und studierte danach Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg. Im Januar 2010 legte er erfolgreich das Erste Juristische Staatsexamen ab. Unmittelbar danach war er bis zum Abschluss seines Zweiten Juristischen Staatsexamens im Mai 2012 Rechtsreferendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg. Er war zudem von März 2010 bis September 2012 Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Finanz- und Steuerrecht bei Prof. Dr. Rolf Eckhoff an der Universität Regensburg und promovierte dort. Seit September 2012 ist Marius Treml Rechtsanwalt und derzeit am Münchner Standort einer international tätigen Wirtschafts- und Steuerkanzlei tätig.