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Julia Knappstein thematisiert die seit Jahrzehnten umstrittene Frage, wie Lebensmittel von Arzneimitteln abzugrenzen sind. Denn obwohl man vom "Borderline-Produkt" spricht, liegt das jeweilige Erzeugnis rechtlich gesehen niemals zwischen Lebens- und Arzneimittel. Es muss in eine der beiden Kategorien fallen. Rechtssicher und vorhersehbar kann und darf nur eines der beiden Rechtsregime angewandt werden. Die Autorin widmet sich zunächst der Entwicklung der Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung zu diesem Thema und stellt deren Schwachpunkte dar. Ausgangspunkt ihrer Überlegungen ist die These, dass…mehr

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Produktbeschreibung
Julia Knappstein thematisiert die seit Jahrzehnten umstrittene Frage, wie Lebensmittel von Arzneimitteln abzugrenzen sind. Denn obwohl man vom "Borderline-Produkt" spricht, liegt das jeweilige Erzeugnis rechtlich gesehen niemals zwischen Lebens- und Arzneimittel. Es muss in eine der beiden Kategorien fallen. Rechtssicher und vorhersehbar kann und darf nur eines der beiden Rechtsregime angewandt werden. Die Autorin widmet sich zunächst der Entwicklung der Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung zu diesem Thema und stellt deren Schwachpunkte dar. Ausgangspunkt ihrer Überlegungen ist die These, dass es sich um eine vom Gesetzgeber künstlich gezogene Grenze handelt, so dass Unterscheidungen nur anhand wertender Merkmale gesucht werden können. Deshalb wird vorgeschlagen, Präsentationsarzneimittel und Funktionsarzneimittel eindeutig und ganz klar voneinander zu unterscheiden. Während es für erstere Kategorie auf rein "subjektive Merkmale" ankommt, soll sich letzere durch eine "Wirkpotentialdifferenz" gegenüber der "normalen Ernährung" auszeichnen. Die Abgrenzungsfrage wird dann anhand besonderer Typen von Borderline-Produkten thematisiert. Fragen der rechtlichen und tatsächlichen Harmonisierung der Abgrenzungspraxis spricht die Arbeit ebenfalls an und hebt so die Bedeutung eines handhabbaren Klassifizierungsmodells hervor.

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