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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 1,0, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck (Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Wasser (H2O) war der Ausgangspunkt und ist die Grundlage für jedes Leben auf der Erde. So war etwa das Wasser der Flüsse Euphrat und Tigris ausschlaggebend für den Beginn und die Ausbreitung der Landwirtschaft. Diese Flüsse umschließen ein Gebiet, das früher "Fruchtbarer Halbmond" - im heutigen Syrien, Jordanien und Irak gelegen - genannt wurde und in dem schon vor…mehr

Produktbeschreibung
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 1,0, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck (Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Wasser (H2O) war der Ausgangspunkt und ist die Grundlage für jedes Leben auf der Erde. So war etwa das Wasser der Flüsse Euphrat und Tigris ausschlaggebend für den Beginn und die Ausbreitung der Landwirtschaft. Diese Flüsse umschließen ein Gebiet, das früher "Fruchtbarer Halbmond" - im heutigen Syrien, Jordanien und Irak gelegen - genannt wurde und in dem schon vor 7000 v.Chr. Landwirtschaft betrieben wurde. Schon alleine diese Umstände verdeutlichen, dass das Wasser bereits zu vorchristlichen Zeiten Objekt von rechtlichen Verhältnissen und von Normen war. So gab es bspw. schon ein System wasserrechtlicher Regelungen im römischen Recht, das etwa das fließende Wasser als Gemeingut - flumina omnia sunt publica - ansah. Während in Gebieten, in denen klimabedingt Wasserknappheit herrscht, die Funktion des Wassers als Lebensgrundlage im Vordergrund stand und steht, verdeutlicht das Studium der Entwicklung des Wasserrechts in wasserreichen Klimagebieten bereits frühzeitig das Entstehen von Regelungen, die die Abwehr des auch vom Wasser ausgehenden Gefahren-potentiales - insbesondere für Siedlungen und Kulturland - zum Gegenstand haben. Nach dieser kurzen Einführung wird nun im Rahmen der vorliegenden Arbeit versucht, einen Überblick über die Entwicklung des österreichischen Wasserrechts in der Geschichte zu geben. Entsprechend der Aufgabenstellung wird daher - nach einer kurzen Darstellung der Rahmenbedingungen in Österreich in Abschnitt 2 - der Schwerpunkt auf die historisch bzw. zeitlich aufeinander folgenden Ereignisse gelegt. Dabei werden auch wichtige Novellierungen des Wasserrechtsgesetz (WRG) 1959 angesprochen und so gleichzeitig auch die Entwicklung des österreichischen Wassernutzungsrechts zum Wasserschutzrecht gezeigt. Auf Grund seines Einflusses auf die österreichische Rechtsetzung und um die Aufgabenstellung abrundend bzw. übersichtlich zu behandeln, werden in Abschnitt 5 die Entwicklung und der Einfluss des europäischen Wasserrechts dargestellt. Zum Abschluss werden noch kurz die zur Vollziehung des WRG berufenen Behörden angesprochen.Österreich und die Schweiz gelten hinsichtlich der Qualität und vor allem der Menge des vorkommenden Süßwassers als die "reichsten" Länder in Europa. In diesem Zusammenhang werden sie häufig auch als das "Wasserschloss Europas" bezeichnet.