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Als zentrale Voraussetzung der Zwangsvollstreckung kann der Vollstreckungstitel selbst an Fehlern leiden. Der BGH entwickelte zur Geltendmachung solcher Fehler einen analogen Anwendungsbereich des § 767 ZPO: die sogenannte Titelgegenklage. In Ausnahmefällen soll es dem Schuldner möglich sein, sich gegen die Vollstreckung aus einem mangelhaften Titel zu wehren. Die naturgemäß kasuistisch gebliebene Rechtsprechung erscheint dabei zum Teil widersprüchlich.
Geleitet von der Frage, ob eine analoge Anwendung des § 767 ZPO in diesen Fällen gerechtfertigt war, beschäftigt sich diese Arbeit mit den
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Produktbeschreibung
Als zentrale Voraussetzung der Zwangsvollstreckung kann der Vollstreckungstitel selbst an Fehlern leiden. Der BGH entwickelte zur Geltendmachung solcher Fehler einen analogen Anwendungsbereich des § 767 ZPO: die sogenannte Titelgegenklage. In Ausnahmefällen soll es dem Schuldner möglich sein, sich gegen die Vollstreckung aus einem mangelhaften Titel zu wehren. Die naturgemäß kasuistisch gebliebene Rechtsprechung erscheint dabei zum Teil widersprüchlich.

Geleitet von der Frage, ob eine analoge Anwendung des § 767 ZPO in diesen Fällen gerechtfertigt war, beschäftigt sich diese Arbeit mit den Grundlagen von Titelmängeln und dem Rechtsschutz gegen solche. Der Autor begründet einen eigenständigen vollstreckungsrechtlichen Wirksamkeitsbegriff, auf dessen Grundlage er eine einheitliche Systematik von Titelmängeln entwickelt. Anhand dieser Systematik weist er die verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer Titelgegenklage in Analogie zu § 767 ZPO nach und steckt für diese einen klarumfassten Anwendungsbereich ab.