Angeregt durch einen europarechtlichen Impuls ermöglichen es § 101b UrhG und die Schwesternormen dem Verletzten, sich zur Sicherung seiner Schadensersatzansprüche Bank-, Finanz und Handelsunterlagen des Verletzers vorlegen zu lassen. Das Buch untersucht die Voraussetzungen dieser Normen, die zur effektiven Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen geschaffen wurden. Der Autor lehnt die sich in der Rechtsprechung abzeichnende Tendenz ab, europarechtliche Vorgaben durch zu strenge Anforderungen an die Tatbestandsvoraussetzungen zu entwerten.
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