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Das Werk geht der Frage nach, inwieweit sich die Stellung der Kammern als Träger funktionaler Selbstverwaltung mit den Entwicklungen in der jüngeren europäischen Rechtsprechung vereinbaren lässt. Aus nationaler Sicht sind sie Teil der staatlichen Verwaltungsorganisation, der EuGH hingegen betrachtet die Kammern als Unternehmen im Sinne des europäischen Wettbewerbsrechts, insbesondere dann, wenn sie kraft ihrer Satzungsbefugnis verbindliches Recht für ihre Mitglieder und Außenstehende setzen. Die vorliegende Untersuchung fragt daher im Anschluss an eine Bestandsaufnahme nach den Konsequenzen…mehr

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Produktbeschreibung
Das Werk geht der Frage nach, inwieweit sich die Stellung der Kammern als Träger funktionaler Selbstverwaltung mit den Entwicklungen in der jüngeren europäischen Rechtsprechung vereinbaren lässt. Aus nationaler Sicht sind sie Teil der staatlichen Verwaltungsorganisation, der EuGH hingegen betrachtet die Kammern als Unternehmen im Sinne des europäischen Wettbewerbsrechts, insbesondere dann, wenn sie kraft ihrer Satzungsbefugnis verbindliches Recht für ihre Mitglieder und Außenstehende setzen. Die vorliegende Untersuchung fragt daher im Anschluss an eine Bestandsaufnahme nach den Konsequenzen für die nationale Verwaltungsorganisation, bevor exemplarisch die Satzungen der Bundesrechtsanwaltskammer und der Industrie- und Handelskammern besonders auf ihre Europarechtskonformität hin untersucht werden. Insbesondere die Befassung mit den Industrie- und Handelskammern stellt Neuland dar, da der Fokus der Betrachtung von Europäischer Kommission und dem folgend auch der Literatur bislang ausschließlich auf den Kammern der freien Berufe lag. Schließlich wird in einem Zukunftsentwurf versucht, Möglichkeiten der nationalen Selbstverwaltungsträger im europäischen Verwaltungsgefüge aufzuzeigen.
Das Werk richtet sich an Interessierte aus dem Umfeld der Träger funktionaler Selbstverwaltung, insbesondere der Rechtsanwalts- sowie der Industrie- und Handelskammern, die eine umfassende Untersuchung der bestehenden Regelwerke am Maßstab des europäischen Kartellrechts vorfinden.