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Beiheft 10 zu »Die Verwaltung« behandelt Stand und Perspektiven des Europäischen Verwaltungsrechts. Ausgehend von der These, dass der Integrationsprozess nach dem Vertrag von Lissabon in eine "Konsolidierungsphase" eingetreten ist, werden Grundlagen, Referenzgebiete, Methoden, Rechtsschutzfragen und Herausforderungen der Europäisierung des Verwaltungsrechts untersucht.
U. Mager zeichnet Entwicklungsphasen des Europäischen Verwaltungsrechts nach. W. Kahl bindet den Europäisierungsprozess rück an die Idee der Kodifikation und das Konzept der Systembildung. B. Grzeszick beleuchtet die
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Produktbeschreibung
Beiheft 10 zu »Die Verwaltung« behandelt Stand und Perspektiven des Europäischen Verwaltungsrechts. Ausgehend von der These, dass der Integrationsprozess nach dem Vertrag von Lissabon in eine "Konsolidierungsphase" eingetreten ist, werden Grundlagen, Referenzgebiete, Methoden, Rechtsschutzfragen und Herausforderungen der Europäisierung des Verwaltungsrechts untersucht.

U. Mager zeichnet Entwicklungsphasen des Europäischen Verwaltungsrechts nach. W. Kahl bindet den Europäisierungsprozess rück an die Idee der Kodifikation und das Konzept der Systembildung. B. Grzeszick beleuchtet die demokratische Legitimation der EU. Dem schließen sich Analysen zu den Referenzgebieten des Sozialversicherungsrechts (P. Axer) und des Finanzrechts (E. Reimer) an, ehe die Fragen nach der Methode der Europäisierung (O. Lepsius, M. Ruffert) und nach der Integrationsverantwortung in der EU aufgeworfen werden (A. Voßkuhle, Th. von Danwitz). E. Schmidt-Aßmann zeigt Perspektiven für die zukünftige Beschäftigung mit dem Europäischen Verwaltungsrecht auf.
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Autorenporträt
Wolfgang Kahl (geb. 1965) studierte Rechtwissenschaft und Politikwissenschaft an den Universitäten Augsburg, München und Speyer. Er wurde 1992 durch die Juristische Fakultät der Universität Augsburg promoviert (Dissertation: Umweltprinzip und Gemeinschaftsrecht, 1993). 1999 habilitierte er sich in Augsburg (Habilitationsschrift: Die Staatsaufsicht, 2000) und nahm 2000 einen Ruf auf einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Universität Gießen an. 2004 folgte er einem Ruf an die Universität Bayreuth und 2009 einem weiteren Ruf an die Universität Heidelberg. Dort ist er seitdem Direktor des Instituts für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht sowie der Forschungsstelle für Nachhaltigkeitsrecht.