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Das gesetzliche Rücktrittsrecht wegen antizipierten Vertragsbruchs aus § 323 IV BGB führt zu einer Vorverlagerung von Gläubigerrechten, die es erlaubt, frühzeitig auf drohende Vertragsverletzungen des Schuldners zu reagieren. Damit stellt sich aus Gläubigersicht insbesondere die Frage, inwiefern auch eine drohende Insolvenz des Schuldners zum Rücktritt berechtigen kann. Neben den damit verbundenen Prognoseschwierigkeiten wirft dies prinzipielle insolvenzvertragliche Fragen auf. Schließlich scheint die Behandlung von gegenseitigen noch nicht vollständig erfüllten Verträgen in der Insolvenz auf…mehr

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Produktbeschreibung
Das gesetzliche Rücktrittsrecht wegen antizipierten Vertragsbruchs aus § 323 IV BGB führt zu einer Vorverlagerung von Gläubigerrechten, die es erlaubt, frühzeitig auf drohende Vertragsverletzungen des Schuldners zu reagieren. Damit stellt sich aus Gläubigersicht insbesondere die Frage, inwiefern auch eine drohende Insolvenz des Schuldners zum Rücktritt berechtigen kann. Neben den damit verbundenen Prognoseschwierigkeiten wirft dies prinzipielle insolvenzvertragliche Fragen auf. Schließlich scheint die Behandlung von gegenseitigen noch nicht vollständig erfüllten Verträgen in der Insolvenz auf dem Boden der Suspensivtheorie des BGH einem Rücktritt vor Fälligkeit von vornherein entgegenzustehen. Bernd Galneder ordnet die Behandlung solcher schwebender Verträge in der Insolvenz bei Anwendbarkeit deutschen Insolvenzrechts neu ein und schildert Vertragsumsteuerungsmöglichkeiten des Gläubigers sowohl aus § 323 IV BGB als auch aus Art. 72 CISG. Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung in Bayreuth; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bayreuth; LL.M.-Studium an der La Trobe University in Melbourne (Australien); 2019 Promotion (Bayreuth); seit 2019 Rechtsreferendar am OLG München.

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Autorenporträt
Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung in Bayreuth; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bayreuth; LL.M.-Studium an der La Trobe University in Melbourne (Australien); 2019 Promotion (Bayreuth); seit 2019 Rechtsreferendar am OLG München.