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  • Format: PDF

Kann eine Partei bereits einen Vertragsbruch begehen, bevor die andere die Leistung verlangen kann? Und wenn ja, welche Rechtsfolgen ergeben sich daraus? Diese Fragen beschäftigen die deutsche und die englische Rechtsordnung unter Schlagwörtern wie 'vorzeitige Erfüllungsverweigerung' und 'anticipatory breach of contract'. Heinz Weidt untersucht die historische und dogmatische Entwicklung der Lehre vom antizipierten Vertragsbruch in Deutschland und England vor dem Hintergrund des jeweiligen Leistungsstörungsrechts und befasst sich eingehend mit den Tatbestandsvoraussetzungen und den…mehr

  • Geräte: PC
  • mit Kopierschutz
  • eBook Hilfe
  • Größe: 1.04MB
  • FamilySharing(5)
Produktbeschreibung
Kann eine Partei bereits einen Vertragsbruch begehen, bevor die andere die Leistung verlangen kann? Und wenn ja, welche Rechtsfolgen ergeben sich daraus? Diese Fragen beschäftigen die deutsche und die englische Rechtsordnung unter Schlagwörtern wie 'vorzeitige Erfüllungsverweigerung' und 'anticipatory breach of contract'. Heinz Weidt untersucht die historische und dogmatische Entwicklung der Lehre vom antizipierten Vertragsbruch in Deutschland und England vor dem Hintergrund des jeweiligen Leistungsstörungsrechts und befasst sich eingehend mit den Tatbestandsvoraussetzungen und den Rechtsfolgen eines vorzeitigen Vertragsbruchs im deutschen und im englischen Recht. Vorangestellt ist dieser Untersuchung eine allgemeine Einführung in die Vertragsbruchhaftung und ihre historische Entwicklung im englischen Recht. Die in den beiden Rechtsordnungen gesammelten Erfahrungen mit der Lehre vom antizipierten Vertragsbruch überträgt der Autor auf übernationale Rechtsvereinheitlichungsprojekte wie die Principles of European Contract Law, die UNIDROIT Principles und das UN-Kaufrecht. Der Autor arbeitet dabei immer wieder heraus, worauf unterschiedliche Ansätze und Ergebnisse in beiden Rechtsordnungen zurückzuführen sind und zeigt insbesondere auf, dass die Lehre vom antizipierten Vertragsbruch im deutschen und im englischen Recht auf einem Kernbestand gemeinsamer Überzeugungen beruht, der als Grundlage für die Herausbildung eines gemeineuropäischen Privatrechts in diesem Bereich dienen kann. Rechtswissenschaftler im europäischen Raum (europäisches Privatrecht, Rechtsvergleichung); entsprechende Institute und Bibliotheken.

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Autorenporträt
Rechtswissenschaftler im europäischen Raum (europäisches Privatrecht, Rechtsvergleichung); entsprechende Institute und Bibliotheken.