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Zum WerkDieser bewährte Kommentar bietet dem Praktiker alles, was er zur Bearbeitung straßenverkehrsrechtlicher Probleme benötigt.Vorteile auf einen Blickdas Referenzwerk für alle Verkehrsrechtlerzuverlässig, aktuell, umfassendZur NeuauflageDie 46. Auflage dieses Standardwerks befindet sich hinsichtlich Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur auf dem Stand Herbst 2020.Schwerpunkte der eingearbeiteten Gesetzesänderungen:Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 11.3.2019 (BGBl. I S. 218): Einführung der…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkDieser bewährte Kommentar bietet dem Praktiker alles, was er zur Bearbeitung straßenverkehrsrechtlicher Probleme benötigt.Vorteile auf einen Blickdas Referenzwerk für alle Verkehrsrechtlerzuverlässig, aktuell, umfassendZur NeuauflageDie 46. Auflage dieses Standardwerks befindet sich hinsichtlich Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur auf dem Stand Herbst 2020.Schwerpunkte der eingearbeiteten Gesetzesänderungen:Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 11.3.2019 (BGBl. I S. 218): Einführung der vorgezogenen zeitlich gestaffelten Umtauschpflicht für alle vor dem 19.1.2013 ausgestellten Führerscheine, Erweiterung verschiedener Vorschriften mit Auslandsbezug auf alle Staaten, Einführung eines verbindlichen Musters für die Sehtestbescheinigung, Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Erlass neuer Prüfungsrichtlinien für die theoretische und die praktische Fahrerlaubnisprüfung.Zweite Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 13.3.2019 (BGBl. I S. 332): Öffnung der Befugnis zur Erstellung von Gutachten für Betriebserlaubnisse nach § 21 StVZO für Technische Dienste.Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 22.3.2019 (BGBl. I S. 382): Deutliche Erweiterung der Regelungen zur internetbasierten Zulassung von Kraftfahrzeugen und Kfz-Anhängern, daneben Einzeländerungen im Zulassungsrecht, u.a. Einführung der Möglichkeit der Kennzeichenmitnahme bei Halterwechsel auch bei Wechsel des Zulassungsbezirks.Neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 8.4.2019 (BGBl. I S. 430): Einführung der Möglichkeit zur verdachtslosen automatisierten Kennzeichenerfassung zur Überprüfung der Einhaltung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten aufgrund immissionsschutzrechtlicher Vorschriften oder aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz vor Abgasen.Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6.6.2019 (BGBl. I S. 756): Erlass der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung zur Ermöglichung der zulassungs- und fahrerlaubnisfreien Teilnahme von bestimmten Elektrostehrollern und Segways am öffentlichen Straßenverkehr mit begleitenden Änderungen der FeV, der FZV und der StVO.Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften vom 21.6.2019 (BGBl. I S. 846): Ermöglichung des Identitätsnachweises durch eID-Karte bei elektronischer Antragstellung.Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 4.7.2019 (BGBl. I S. 1056): u.a. Änderungen des Umfangs der Fahrerlaubnisklasse B hinsichtlich Trikes und alternativ angetriebener Kfz zur Güterbeförderung mit höherem Gewicht, Präzisierung der Pflicht zum Führerscheinumtausch.Verordnung zur Änderung fahrlehrerrechtlicher und anderer straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen vom 2.10.2019 (BGBl. I S. 1416): Änderungen zum Ausbildungsnachweis für Fahrschüler und zum Nachweis der abgeschlossenen Fahrausbildung vor der Fahrerlaubnisprüfung, einzelne Änderungen der FZV.Dritte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 26.11.2019 (BGBl. I S. 2015): Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Beurteilung der Anforderungen an Stickoxid-Minderungssysteme, um bestimmte Diesel-Kraftfahrzeuge von Verkehrsverboten in Bereichen mit Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen von Verkehrsverboten auszunehmen.Gesetz zur Änderung des Straßenverkehr