Mit der EU-Osterweiterung sind zehn neue
Mitgliedsländer der Union beigetreten. Slowenien, die
Tschechische Republik, die Slowakei und Ungarn sind
nun auch neben der geographischen Nähe somit auch
wirtschaftlich noch näher an Österreich herangerückt
und stellen daher eine durchaus attraktive
Alternative zum Standort Österreich dar. Neben
wirtschaftlichen Komponenten wie vorhandene
Fachkräfte am lokalen Arbeitsmarkt bzw. guter
Infrastruktur und wesentlich niedrigeren Lohnkosten
ist jedoch auch die Steuerbelastung ein bedeutender
Entscheidungsfaktor für Investitionen in die neuen
EU-Mitgliedsstaaten. Bisher wurden keine direkten
Vergleiche aller Körperschaftsteuergesetze, der oben
genannten Länder, zu Österreich erstellt. Ziel des
Buchs ist es einen Kurzüberblick über die Berechnung
der Bemessungsgrundlage zu geben, sowie die
Körperschaftsteuergesetze mit den Bestimmungen
Österreichs zu vergleichen.
Mitgliedsländer der Union beigetreten. Slowenien, die
Tschechische Republik, die Slowakei und Ungarn sind
nun auch neben der geographischen Nähe somit auch
wirtschaftlich noch näher an Österreich herangerückt
und stellen daher eine durchaus attraktive
Alternative zum Standort Österreich dar. Neben
wirtschaftlichen Komponenten wie vorhandene
Fachkräfte am lokalen Arbeitsmarkt bzw. guter
Infrastruktur und wesentlich niedrigeren Lohnkosten
ist jedoch auch die Steuerbelastung ein bedeutender
Entscheidungsfaktor für Investitionen in die neuen
EU-Mitgliedsstaaten. Bisher wurden keine direkten
Vergleiche aller Körperschaftsteuergesetze, der oben
genannten Länder, zu Österreich erstellt. Ziel des
Buchs ist es einen Kurzüberblick über die Berechnung
der Bemessungsgrundlage zu geben, sowie die
Körperschaftsteuergesetze mit den Bestimmungen
Österreichs zu vergleichen.