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Patricia Wiater behandelt den Status nichtstaatlicher Akteure im Völker- und Europarecht anhand der prozessualen Autonomisierung natürlicher und juristischer Personen. Sie zieht das Wirtschaftsvölkerrecht als Referenzgebiet für eine umfassende rechtsvergleichende und historische Detailanalyse der Klagemacht internationaler Individualkläger heran. Neben der EU betrachtet sie afrikanische und amerikanische Systeme regionaler Wirtschaftsintegration und behandelt das standing von natürlichen und juristischen Personen im Seevölkerrecht und im internationalen Investitionsschutz. Eine Kernerkenntnis…mehr

Produktbeschreibung
Patricia Wiater behandelt den Status nichtstaatlicher Akteure im Völker- und Europarecht anhand der prozessualen Autonomisierung natürlicher und juristischer Personen. Sie zieht das Wirtschaftsvölkerrecht als Referenzgebiet für eine umfassende rechtsvergleichende und historische Detailanalyse der Klagemacht internationaler Individualkläger heran. Neben der EU betrachtet sie afrikanische und amerikanische Systeme regionaler Wirtschaftsintegration und behandelt das standing von natürlichen und juristischen Personen im Seevölkerrecht und im internationalen Investitionsschutz. Eine Kernerkenntnis ihrer Studie besteht darin, dass Individualkläger in höchst heterogenem Maße mit Funktionen ausgestattet werden, die sich Staaten traditionell selbst vorbehalten hatten. Dagegen lässt sich eine weitgehende Kohärenz in der Spruchpraxis der betrachteten Gerichte ausfindig machen: Systemübergreifend werden Individualklagerechte über reine Rechtsschutzbelange hinaus auf eine Kontrolle staatlicher Legalität erstreckt. Die Autorin weist rechtstheoretische Wege auf, wie sich das derart entfaltete Rechtsprinzip einer "umfassenden Parteifähigkeit des Individualklägers" auch jenseits des Staatenkonsenses als tradierter Legitimationsbasis rechtfertigen lässt.
Autorenporträt
Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaft und Studium der Politikwissenschaft und Neueren Deutschen Literaturwissenschaft (M.A.) in Augsburg; 2008 binationale juristische Promotion an den Universitäten Straßburg und Leipzig (Dr. iur.); 2010 Zweites Staatsexamen in Freiburg; 2011-16 Regierungsrätin am Bayerischen Wissenschaftsministerium; 2012 politikwissenschaftliche Promotion an der Universität Freiburg (Dr. phil.); Akademische (Ober-)Rätin am Institut für Politik und Öffentliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München; seit 2018 Tenure-Track-Juniorprofessorin an der Universität Erlangen-Nürnberg; 2019 Habilitation (LMU München).