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Wird unter Verletzung fremder Rechte ein Gewinn erzielt, so stellt sich die Frage, wem dieser zusteht: dem Rechtsinhaber, der zur Gewinnerzielung nicht beigetragen hat, oder dem Gewinnerzielenden, der ohne das fremde Recht den Gewinn nicht erzielt hätte. Kristin Boosfeld stellt die in Frankreich, den Niederlanden und England vertretenen Lösungsansätze gegenüber und stellt fest, dass nicht nur zwischen, sondern auch innerhalb der untersuchten Rechtsordnungen keine einheitlichen Argumentationsmuster bestehen. Je nachdem, welches Recht betroffen ist, sollen unterschiedliche Haftungsregimes…mehr

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Produktbeschreibung
Wird unter Verletzung fremder Rechte ein Gewinn erzielt, so stellt sich die Frage, wem dieser zusteht: dem Rechtsinhaber, der zur Gewinnerzielung nicht beigetragen hat, oder dem Gewinnerzielenden, der ohne das fremde Recht den Gewinn nicht erzielt hätte. Kristin Boosfeld stellt die in Frankreich, den Niederlanden und England vertretenen Lösungsansätze gegenüber und stellt fest, dass nicht nur zwischen, sondern auch innerhalb der untersuchten Rechtsordnungen keine einheitlichen Argumentationsmuster bestehen. Je nachdem, welches Recht betroffen ist, sollen unterschiedliche Haftungsregimes greifen. Die hieraus folgenden Wertungswidersprüche sucht sie durch eine einheitliche Begründung des Gewinnausgleichs aufzulösen und geht der Frage nach, auf der Grundlage welcher Kriterien festgestellt werden kann, ob und in welcher Form ein Ausgleich in rechtswidriger Weise erzielten Gewinns zu erfolgen hat. Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaften in Münster und Oxford; 2011 Erstes Staatsexamen; 2014 Magister Juris, Oxford; 2015 Promotion, Münster; Referendariat in Münster und Bern; 2016 Zweites Staatsexamen; seit 2016 Akademische Rätin und Habilitandin am Institut für Rechtsgeschichte, Münster.

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Autorenporträt
Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaften in Münster; seit 2011 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Rechtsgeschichte Münster; 2013-14 Magister Juris Studium in Oxford; seit 2014 Referendarin am Landgericht Münster.