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Angesichts zu starrer, die Handlungsfähigkeit der Industrie oftmals einschränkender Vorschriften und offensichtlicher Vollzugsdefizite setzen Industrie und staatliche Stellen zum Schutze der Umwelt bereits seit längerem verstärkt auf sogenannte Selbstverpflichtungen. Darin sagen die beteiligten Unternehmen - mehr oder weniger konkret - zu, besondere Anstrengungen zum Schutze der Umwelt zu unternehmen. Vielfach erfolgen derartige Zusagen in der Erwartung, daß der Staat auf eine Normsetzung in dem die jeweilige Selbstverpflichtung betreffenden Umweltbereich verzichten werde.
Während ihre
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Produktbeschreibung
Angesichts zu starrer, die Handlungsfähigkeit der Industrie oftmals einschränkender Vorschriften und offensichtlicher Vollzugsdefizite setzen Industrie und staatliche Stellen zum Schutze der Umwelt bereits seit längerem verstärkt auf sogenannte Selbstverpflichtungen. Darin sagen die beteiligten Unternehmen - mehr oder weniger konkret - zu, besondere Anstrengungen zum Schutze der Umwelt zu unternehmen. Vielfach erfolgen derartige Zusagen in der Erwartung, daß der Staat auf eine Normsetzung in dem die jeweilige Selbstverpflichtung betreffenden Umweltbereich verzichten werde.

Während ihre Wirkungsweise bereits recht gut bekannt ist, bestehen hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Abschluß von Selbstverpflichtungen noch viele Zweifelsfragen. Ausgehend von einer Reihe von Beispielen untersucht die Verfasserin die rechtliche Verbindlichkeit von Selbstverpflichtungen sowie ihre Zulässigkeit, wobei verfassungsrechtliche Fragen im Vordergrund stehen. Die für die Zulässigkeit einer Selbstverpflichtung wesentlichen Gesichtspunkte werden anschließend zusammengefaßt. Ferner dargestellt werden drei in anderen europäischen Staaten praktizierte Formen von Umweltabsprachen. Auf dieser Grundlage werden zum Abschluß Folgerungen für die künftige Gestaltung von Selbstverpflichtungen in Deutschland gezogen.