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Wer als Paar zusammenlebt ohne zu heiraten, stellt sich bewusst außerhalb des Rechts und kann bei Trennung keinen rechtlichen Schutz erwarten, so die jahrzehntelang herrschende Meinung in der Rechtsprechung und Literatur. Durch zwei Grundsatzentscheidungen hat der BGH 2008 jedoch eine Kehrtwende vollzogen und die Vermögensauseinandersetzung bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften an diejenige von Gütertrennungsehen angelehnt. In Frankreich macht aktuell eine stetig wachsende Zahl nichtehelicher Paare von der Möglichkeit Gebrauch, durch die Eingehung eines Pacte civil de Solidarité ( PACS)…mehr

  • Geräte: PC
  • mit Kopierschutz
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  • Größe: 4.46MB
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Produktbeschreibung
Wer als Paar zusammenlebt ohne zu heiraten, stellt sich bewusst außerhalb des Rechts und kann bei Trennung keinen rechtlichen Schutz erwarten, so die jahrzehntelang herrschende Meinung in der Rechtsprechung und Literatur. Durch zwei Grundsatzentscheidungen hat der BGH 2008 jedoch eine Kehrtwende vollzogen und die Vermögensauseinandersetzung bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften an diejenige von Gütertrennungsehen angelehnt. In Frankreich macht aktuell eine stetig wachsende Zahl nichtehelicher Paare von der Möglichkeit Gebrauch, durch die Eingehung eines Pacte civil de Solidarité ( PACS) ihrer Partnerschaft einen festen rechtlichen Rahmen zu geben und so die Konsequenzen einer Trennung im Voraus zu regeln. Nicola Hoischen untersucht rechtsvergleichend die Vermögensauseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften und geht dabei der Frage nach, ob sich der PACS auch für die deutsche Rechtsordnung empfiehlt. Geboren 1983; 2003-07 deutsch-französischer Studiengang Rechtswissenschaften Köln / Paris 1 mit den Abschlüssen Magister Legum (LL.M.) sowie Maîtrise en droit; 2009 Erstes Staatsexamen in Köln; 2009-12 Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität zu Köln; 2011-13 Referendariat im OLG Bezirk Köln; 2013 Zweites Staatsexamen in Düsseldorf; seit 2014 Notarassessorin bei der Rheinischen Notarkammer; 2015 Promotion.

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Autorenporträt
Geboren 1983; 2003-07 deutsch-französischer Studiengang Rechtswissenschaften Köln / Paris 1 mit den Abschlüssen Magister Legum (LL.M.) sowie Maîtrise en droit; 2009 Erstes Staatsexamen in Köln; 2009-12 Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität zu Köln; 2011-13 Referendariat im OLG Bezirk Köln; 2013 Zweites Staatsexamen in Düsseldorf; seit 2014 Notarassessorin bei der Rheinischen Notarkammer; 2015 Promotion.