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Seit Inkrafttreten des BGB im Jahre 1900 haben sich gravierende Wandlungen in den Grundlagen des gesetzlichen Erbrechts vollzogen. Dies betrifft im wesentlichen die familiensoziologische Entwicklung zur Kleinfamilie, das veränderte Eheverständnis und die eng mit der Verschiebung der Altersstrukturen verbundenen Probleme der sozialen Sicherungssysteme. Die Arbeit geht der Frage nach, inwieweit das Recht der gesetzlichen Erbfolge angesichts der genannten Entwicklungen noch Bestand haben kann. Dabei wird das durch die Verfasserin empirisch ermittelte Verfügungsverhalten von Erblassern in die…mehr

Produktbeschreibung
Seit Inkrafttreten des BGB im Jahre 1900 haben sich gravierende Wandlungen in den Grundlagen des gesetzlichen Erbrechts vollzogen. Dies betrifft im wesentlichen die familiensoziologische Entwicklung zur Kleinfamilie, das veränderte Eheverständnis und die eng mit der Verschiebung der Altersstrukturen verbundenen Probleme der sozialen Sicherungssysteme. Die Arbeit geht der Frage nach, inwieweit das Recht der gesetzlichen Erbfolge angesichts der genannten Entwicklungen noch Bestand haben kann. Dabei wird das durch die Verfasserin empirisch ermittelte Verfügungsverhalten von Erblassern in die Untersuchung einbezogen. Die Verfasserin gelangt zu dem Ergebnis, daß der überlebende Ehegatte de lege ferenda alleiniger Vorerbe werden sollte und unterbreitet einen entsprechenden Reformvorschlag.
Autorenporträt
Die Autorin: Jeanette Vollmer wurde 1969 in Marburg/Lahn geboren. Im Wintersemester 1988/1989 nahm sie an der Philipps-Universität zu Marburg das Studium der Rechtswissenschaften auf, das sie im Wintersemester 1993/1994 mit dem ersten juristischen Staatsexamen abschloß. Das Referendariat absolvierte sie von 1994 bis 1996 in Frankfurt am Main und Marburg/Lahn. Von 1996 bis 1999 folgte eine Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Rechtsgeschichte und Papyrusforschung der Universität Marburg; Promotion 1999. Seither ist die Verfasserin Richterin in Wetzlar.