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Die verfassungsgebende Gewalt wollte aus der Menschenwürde konkrete rechtliche Folgerungen ziehen und einen Menschenwürdegehalt aller Grundrechte als abwägungsfest, aber zugleich in Grenzen entwicklungsfähig der Verfassungsänderung entziehen. Die Menschenwürde als Verfassungsbegriff ernst zu nehmen heißt deshalb, ihren Sinn gleichsam induktiv, von den nachfolgenden Grundrechten her, zu erschließen. Die vorliegende Schrift legt Einzelstudien zu zwei konkreten grundrechtlichen Menschenwürdegehalten vor - dem Todesstrafenverbot und dem Folterverbot. Sie ergänzt zwei weitere Untersuchungen, die…mehr

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Produktbeschreibung
Die verfassungsgebende Gewalt wollte aus der Menschenwürde konkrete rechtliche Folgerungen ziehen und einen Menschenwürdegehalt aller Grundrechte als abwägungsfest, aber zugleich in Grenzen entwicklungsfähig der Verfassungsänderung entziehen. Die Menschenwürde als Verfassungsbegriff ernst zu nehmen heißt deshalb, ihren Sinn gleichsam induktiv, von den nachfolgenden Grundrechten her, zu erschließen. Die vorliegende Schrift legt Einzelstudien zu zwei konkreten grundrechtlichen Menschenwürdegehalten vor - dem Todesstrafenverbot und dem Folterverbot. Sie ergänzt zwei weitere Untersuchungen, die unter den Titeln 'Der Menschenwürdegehalt der Grundrechte - Grundfragen, Entstehung und Rechtsprechung' und 'Abwägungsfeste Rechte - Von Alexys Prinzipien zum Modell der Grundsatznormen' veröffentlicht werden. An der Todesstrafendebatte lässt sich nicht nur die These einer entstehungsgeschichtlich gewollten Dynamik der Menschenwürdegehalte überprüfen. An ihrer historischen und rechtsvergleichenden Entwicklung lässt sich außerdem untersuchen, wie auch dort, wo die Todesstrafe als solche befürwortet wird, gleichwohl abwägungsfeste Schranken des Strafens mit dem Tode begründet werden. Das Folterverbot nimmt für die These abwägungsfest geltender Rechte eine Schlüsselstellung ein: Wenn selbst das Recht auf Freiheit von Folter im Extremfall Ausnahmen zuließe - wie sollten sich dann noch absolut geschützte Rechte begründen lassen, die sich gegen weniger intensive Grundrechtseingriffe richten? Die drei Bände (JusPubl 276, 277, 278) sind sowohl einzeln als auch zum Setpreis erhältlich. Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen; 1997 Erste juristische Staatsprüfung; Referendariat in Berlin; 1999 Zweite juristische Staatsprüfung; 2006 Promotion; 2005-2008 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht; 2016 Habilitation an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br.

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