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Juristische Methodik - Christensen, Ralph;Müller, Friedrich
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Rechtswissenschaft ist das, was durch die Federstriche des Gesetzgebers nicht zu Makulatur wird. Der Wert des vorliegenden Buchs für methodische und dogmatische Grundlagenforschung war durch den Übergang zum Lissabon-Vertrag nicht beeinträchtigt worden. Doch versteht es sich von selbst, dass für die praktische Seite des Werks die methodengeleitete Dogmatik entsprechend umzuarbeiten und die umfangreiche neueste Rechtsprechung und Literatur konstruktiv zu integrieren waren: etwa zur Rolle genetischer Konkretisierung (Art. 53 Abs. 7 EUGRC, neue Vertragsmaterialien), zum effet-utile-Argument, zu…mehr

Produktbeschreibung
Rechtswissenschaft ist das, was durch die Federstriche des Gesetzgebers nicht zu Makulatur wird. Der Wert des vorliegenden Buchs für methodische und dogmatische Grundlagenforschung war durch den Übergang zum Lissabon-Vertrag nicht beeinträchtigt worden. Doch versteht es sich von selbst, dass für die praktische Seite des Werks die methodengeleitete Dogmatik entsprechend umzuarbeiten und die umfangreiche neueste Rechtsprechung und Literatur konstruktiv zu integrieren waren: etwa zur Rolle genetischer Konkretisierung (Art. 53 Abs. 7 EUGRC, neue Vertragsmaterialien), zum effet-utile-Argument, zu den Spannungen zwischen dem EuGH und den einzelnen Obersten Gerichtshöfen, zwischen Unionsrecht und nationalem Verfassungsrecht wie auch zum Völkerrecht, besonders auch im Bereich der europäischen Grundrechte seit der Grundrechtscharta. Die Frage des Anwendungsbereichs der Unionsgrundrechte erforderte vor dem Hintergrund judizieller Schwankungen beim EuGH eine intensive Untersuchung, wie auchdie Diskussionen um »Abwägung«, »Prinzipien« und »richtlinienkonforme Rechtsfortbildung«. In all diesen Fragen sollte der alte hermeneutische Textbegriff mit seinem Phantom eines vor- und übergeordneten Sinnzentrums ebenso verabschiedet werden wie eine regelplatonistische und in sich widersprüchliche Prinzipienlehre. Was dagegen der Realität gewachsen ist, das sind eine Rechtspraxis als horizontal verknüpfendes gesetzeskontrolliertes Fallrecht und das Bemühen um eine in Fallketten herzustellende pragmatische Kohärenz - ein intern pluralistisch strukturiertes Recht vor dem Hintergrund eines Polyzentrismus des Mehrebenensystems, welches das Europarecht als Hybridform zwischen Statute Law und Case Law auszeichnet.

Im ganzen ist das Buch jetzt wieder nach Vertragslage, Rechtsprechungsanalyse und theoretischer Debatte an vorgeschobener Front und auf neuestem Stand.
Rezensionen
»Mich hat das Buch vor allem deshalb sehr überzeugt, weil es mit dem Gedanken der richterlichen Rechtserzeugung eine eingehende und fundierte Erklärung gegeben hat, wie man mit dem Problem der mehrfachen Rechtsordnung umgehen sollte. [...] Mit diesen wenigen Stellen sei belegt, wie ungemein anregend die Lektüre dieses Buches ist. Nur ein Bruchteil davon kann in dieser Besprechung erwähnt werden. Es sei deshalb jedem dringend nahegelegt, dieses Buch eingehend zu studieren und sich von ihm inspirieren zu lassen.« Otto Lagodny, in: Zeitschrift für Öffentliches Recht, 70/2015

»Ein brauchbares Sachverzeichnis erleichtert den Umgang mit dem erfreulich breit gefächerten Methodenwerk. Es ist für den Anfänger im Europarecht lesbar, bietet aber auch dem Fortgeschrittenen theoretisch und praktisch viel Nützliches, Bereicherndes und Diskutables.« Prof. Dr. Volker Lohse, in: Deutsche Verwaltungspraxis, 5/2010

»Wer sich [...] mit dem Europarecht zu befassen hat, der sollte diesen Band der Juristischen Methodik der Autoren heranziehen [...]. Dass [diese Arbeit] weiterhin am Markt Erfolg haben wird, ist schon deshalb gesichert, weil [sie] für sich spricht.« Helmut Görlich (zur 2. Auflage), in: Comparativ, 6/2008

»Das ist keine verschwiemelte Gelehrtenprosa, sondern ein ganz handfester Zugriff auf höchst aktuelle und praktische Probleme der Rechtsfindung. [...] Zwei empfehlenswerte Bücher, die sich an alle Juristen richten, die über das bloße Erlernen des Stoffes hinaus ihren Horizont erweitern wollen!« Günter Haurand zur 1. Aufl., zugl. zu Band I, 8.Aufl., in: Deutsche Verwaltungspraxis, Heft 12/2004…mehr