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Die Finanzkrise 2007-2009 stellte die betroffenen Staaten vor die Herausforderung, effektive Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzmärkte zu ergreifen. Dabei stand die vielfach geäußerte Forderung, 'das Nötige' zu tun im Spannungsverhältnis zu den Bedingungen der verfassungsrechtlich determinierten Systeme der Gewaltenteilung. Das in Deutschland und den USA jeweils auf nationalstaatlicher Ebene umgesetzte Finanzkrisenmanagement begründete deshalb trotz seiner Erfolge bei der Stabilisierung der Finanzmärkte verfassungsrechtlichen Aufarbeitungsbedarf. Der deutsche Gesetzgeber übertrug weite…mehr

  • Geräte: PC
  • mit Kopierschutz
  • eBook Hilfe
  • Größe: 5.81MB
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Produktbeschreibung
Die Finanzkrise 2007-2009 stellte die betroffenen Staaten vor die Herausforderung, effektive Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzmärkte zu ergreifen. Dabei stand die vielfach geäußerte Forderung, 'das Nötige' zu tun im Spannungsverhältnis zu den Bedingungen der verfassungsrechtlich determinierten Systeme der Gewaltenteilung. Das in Deutschland und den USA jeweils auf nationalstaatlicher Ebene umgesetzte Finanzkrisenmanagement begründete deshalb trotz seiner Erfolge bei der Stabilisierung der Finanzmärkte verfassungsrechtlichen Aufarbeitungsbedarf. Der deutsche Gesetzgeber übertrug weite Entscheidungsgewalt zur Finanzmarktstabilisierung an die Exekutive. Im Gegensatz zu den USA verzichtete er allerdings auf die Schaffung wirksamer Kontrollmechanismen und Transparenzpflichten. Stefanie Egidy arbeitet rechtsvergleichend die Entscheidungsparameter, Zielkonflikte und Grenzen des jeweiligen staatlichen Finanzkrisenmanagements heraus. Sie zeigt, dass die deutschen Maßnahmen aufgrund ihrer Legitimationsdefizite auch in zukünftigen Finanzkrisen keine Vorbildwirkung entfalten dürfen. Geboren 1984; Studium der Rechtswissenschaften und Begleitstudium Europäisches Recht in Würzburg und Bergen (Norwegen); 2009 Erste Juristische Staatsprüfung; Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Würzburg; 2011 Master of Laws (LL.M.), Yale Law School (USA); Visiting Researcher, Yale Law School (USA); Visiting Scholar, Arizona State University (USA); 2015 Attorney-at-Law (New York); Rechtsreferendariat, OLG-Bezirk Köln; 2016 Zweite Juristische Staatsprüfung und Promotion; seit 2016 Habilitandin am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern in Bonn.

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